ZweiFingerSchritt 1 zur Pflegestufe
Vorbereitung  und beschaffen von Informationen

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ZweiFingerSchritt 2 zur Pflegestufe
Beantragung der Pflegestufen,
der Besuch des Gutachters

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DreiFinger - © pilarts - Fotolia.com

Schritt 3 zur Pflegestufe
Einstufung durch die Kasse,
notfalls: Widerspruch

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VierFinger - © pilarts - Fotolia.com

Schritt 4 zur Pflegestufe
Umsetzung der Leistungen.
Pflegestufen 1, 2, 3

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Aktuelle Seite: Home

Gewalt in der Pflege

Erschrecken - © Jeanette Dietl - Fotolia.comDie Stiftung "Zentrum für Qualität in der Pflege" hat eine Studie zu Gewalt in der Pflege veröffentlicht.

Sie stellt fest, dass das Thema insgesamt unterschätzt wird, aber die wirkliche Dimension schwer einschätzbar ist. Die Datenlage zu diesem Thema ist dünn. 
Dies liegt sicher auch daran, dass Pflege oft im privaten Umfeld stattfindet. Traditionelle Familienbilder führen dazu, dass Pflege oft aufgezwungen wird, von Menschen übernommen wird, die sich mit dieser Rolle nicht identifizieren können.

Manchmal kommt es dann zu Situationen in denen der Pflegende Angst vor den eignen Gefühlen bekommt, vor sich selbst erschrickt.

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Pflegebedarf erfassen und planen

logo-weisseliste... ein neues Internetportal soll ab Sommer 2013 dabei unterstützen.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, die häusliche Pflege und den Einsatz eines Pflegedienstes mit Hilfe des neuen Angebots gezielter zu planen.
Ratsuchende sollen auf einer neuen Webseite ihren individuellen Pflegebedarf ermitteln, einen individuellen Pflegeplan erstellen und sich über mögliche Unterstützungsleistungen sowie die voraussichtlichen Kosten informieren können.

Damit wird es auch leichter zu erkennen welche Pflegestufe richtig ist, welche Leistungen gebraucht werden, welche ein Pflegedienst übernehmen sollte, welche nicht.

Entwickelt wird der neue Online-Planer derzeit vom Projekt „Weisse Liste“.
Bis zum Sommer nächsten Jahres ist noch Zeit, wir halten Sie auf dem Laufenden.


Die Pflegereform 2013 - Kein Volltreffer

KeinVolltreffer - © Cmon - Fotolia.comDas Bundeskabinett hat seinen Entworf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung beschlossen. Es spricht vieles dafür, dass die hier enthaltenen Neuregelungen 2013 wirksam werden.

Die Neuregelung des Pflegebegriffs bleibt aber offen, sie ist vertagt.
Trotzdem, es gibt eine Reihe von Verbesserungen und Erleichterungen, in Teilen auch eine Umsetzung von Zielen. Insbesondere wird dem Grundsatz "Vorrang der häuslichen Pflege" mehr Bedeutung gegeben indem Wohngemeinschaften besser gefördert werden sollen und sich Vorteile für Pflegepersonen  ergeben. 

Die allgemeinen Leistungssätze werden in den Pflegestufen 1 und 2 angehoben.
Die Pflegestufe Null erhält ein Pflegegeld und Sachleistungen

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Rolli-Tipps

Rollifahrer

Tipps und Hinweise zum Kauf und zur Benutzung von Rollstühlen.

Zu den Infos

Rollator-Tipps

Frau am Rollator © guukaa - Fotolia.com

Beim Rollatorkauf den Richtigen wählen, und wissen wie man ihn nutzt.

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Hilfsmittelratgeber

© rubysoho - Fotolia.com

Tipps zur Hilfemittelversorgung.
Was? Wo? Wie?

Zu den Infos ..

Was man über Rollatoren wissen sollte

Was sollte man über Rollatoren wissen?

Das Wichtigste vielleicht: Wozu brauche ich einen Rollator, wer braucht ihn nicht?
Ein Rollator ist kein Ersatz für einen Rollstuhl, sondern eine Gehhilfe. Sie kann den Rollstuhl ergänzen aber nicht ersetzen.
Ein Rollator ist dann sinnvoll, wenn es darum geht sicherer zu gehen, Pausen einlegen zu können, Einkäufe oder Gepäck nicht tragen zu müssen.

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Hilfsmittel. Was? Wo? Wie?

Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gilt im Prinzip gilt folgende Regelung:Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.  (SGB V §33)

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Was man über Rollstühle wissen sollte

Woran sollte man denken, wenn man einen Rollstuhl anschafft?

Wenn ein Rollstuhl ins Haus kommt, dann soll er auch nützlich, bequem und geeignet sein. Dazu muss er eine Reihe von Anforderungen erfüllen. 
Zunächst ist wichtig, dass der Rollstuhl von der Krankenkasse auf Verordnung des Arztes, beschafft und geliefert wird. Das bedeutet, dass Sie mit der ärtzlichen Verordnung, einem Rezept, in ein Sanitätshaus Ihrer Wahl gehen. Das Sanitätshaus wird dann in Absprache mit der Krankenkasse den für Sie geeigneten Rollstuhl beschaffen.
Wichtig ist der Satz: Den für Sie geeigneten Rollstuhl. 

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