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Zwar ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 vollständig gewährleistet, aber nach deutschem Recht und Mindestlohn.
Betroffen sind:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen. Dabei ist es unerheblich, ob sie Krankenschwestern oder Pfleger sind, maßgebend ist die Art der Tätigkeit.
Nicht unter die Reglungen fallen:
Hauswirtschaftskräfte,
Demenzbetreuer,
alle Personen, die unmittelbar durch den Haushalt der pflegebedürftigen Person beschäftigt sind.
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Aktualisiert am: Samstag, 21. August 2010 um 14:55 |
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Es gibt eine Reihe von Varianten, für die Pflege zu Hause, die am Markt angeboten werden:
Man sucht sich auf dem "freien Markt" eine "Perle" die dann schwarz im Hause arbeitet.
Man beschäftigt eine deutsche Arbeitskraft
Man bemüht eine Vermittlungsagentur für ausländische, meist osteuropäische Haushaltshilfen.
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Aktualisiert am: Dienstag, 17. August 2010 um 10:19 |
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Minimieren Sie das Risiko, wirklich ausschließen können Sie es nicht.
Keinen Arbeitsvertrag abschließen! Schließen Sie auf keinen Fall einen Arbeitsvertrag mit einer Hilfskraft aus den osteuropäischen Ausland. Nicht mit Personen aus den Beitrittsländern, erst Recht nicht mit Personen aus Moldavien, Georgien, der Ukraine, ...
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Aktualisiert am: Sonntag, 21. Juni 2009 um 19:25 |
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