Sie sind hier: Startseite | 24-Stunden Pflege | 24-Stunden Pflege - Was kann man tun?
24-Stunden Pflege - Was kann man tun?
smaller text tool iconmedium text tool iconlarger text tool icon
Es gibt eine Reihe von Varianten, für die Pflege zu Hause, die am Markt angeboten werden:
Man sucht sich auf dem "freien Markt" eine "Perle" die dann schwarz im Hause arbeitet.
Man beschäftigt eine deutsche Arbeitskraft
Man bemüht eine Vermittlungsagentur für ausländische, meist osteuropäische Haushaltshilfen.

Man sucht sich auf dem "freien Markt" eine "Perle" die dann schwarz im Hause arbeitet.
Das ist definitiv ein illegaler und gefährlicher, ich würde sagen dummer Weg.
Nicht nur, dass der "Arbeitgeber" hier das Krankheitsrisiko trägt, dass er sich täglich vor einer Kontrolle durch Zoll oder Polizei fürchten muss, nicht nur, dass es strafbar ist wegen Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungbeiträgen. Es besteht auch ein schlicht unüberschaubares Risiko, wenn die "Perle" einen Unfall erleidet, sich verletzt oder dem Pflegenden schadet.
Vielleicht genauso schlimm ist es, dass der "Arbeitgeber" wegen seines illegalen Tuns erpressbar ist. Er ist erpressbar durch die "Perle" und im Zweifel durch ein Netzwerk von "Hintermännern". Das ist unüberschaubar und dehnt sich bis tief in ein unbekanntes und undurchsichtiges inländisches und ausländisches soziales Milieu.

Man geht zum Arbeitsamt.
Dieser Weg erzeugt ein legales Arbeitsverhältnis. Aber genau das ist auch das Problem, es entsteht ein Arbeitsverhältnis mit der Hilfskraft im Hause.
Was bedeutet Arbeitsverhältnis?
Steuern müssen berechnet und abgeführt werden.
Krankenversicherung muss berechnet und abgeführt werden.
Rentenversicherung muss berechnet und abgeführt werden.
Arbeitslosenversicherung muss berechnet und abgeführt werden.
Beiträge zur Berufsgenossenschaft müssen berechnet und abgeführt werden.
Die Arbeitserlaubnis muss überwacht werden, wenn eine nichtdeutsche Kraft beschäftigt wird.
Wahrscheinlich ist ein Arbeitsstundennachweis erforderlich, um z.B. Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge richtig abzurechnen.
Wann und wie lange darf die Angestellte dann Bereitschaftsdienst haben? Wie wird der bezahlt?
Die Lohnabrechnung muss selbstverständlich allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Angaben zur Sozialversicherung elektronisch übermittelt werden.
Es besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/bei Schangerschaft.
Es besteht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub+Urlaubsgeld.
u.v.a ... Ich halte das nicht für einen gangbaren Weg, in einem Haushalt.
Allerdings dürfen diese Hilfskräfte "notwendige pflegerische Alltagshilfen" ausführen. Also legal mehr als Haushaltshilfen sein.

Das Agenturmodell - Der Vermittler
Grundlage des Agenturmodells ist die Entsenderichtlinie der EG, für die es für jedes Land Informationsblätter gibt, z.B. für Polen.
Der dabei wesentliche Aspekte ist, dass nicht der deutsche Haushalt der Arbeitgeber ist, sondern ein polnischer Betrieb, der seine Arbeitnehmer vorübergehend nach Deutschland entsendet.
Er ist dann verantwortlich für die Einhaltung der polnischen Arbeitsvorschriften, bzw. der in der Richtlinie gestellten Anforderungen.
Er ist verantwortlich für alle Gehaltsansprüche, steuerlichen und sozialrechtlichen Fragen. Diese regeln sich nach den polnischen Vorschriften, das macht den günstigen Preis erst mögllch. Das klingt legal. Aber diese Arbeitskräfte dürfen eben nicht Pflegen.

Wo fängt Pflegen an? 
Wechseln von Inkontinenzmaterial, ist das schon eine verbotene Pflegeleistung, oder macht das der zu Pflegende selber, bekommt dabei aber Hilfe? Waschen ist Pflegeleistung, das Anreichen des Waschlappens nicht? Das ist wirklichkeitsfremd. Das ist auch unglaubwürdig, wenn der Pflegedienst seine bis dahin dokumentierte Tätigkeit einstellt.

Aber Vorsicht! Die Eigenschaft "Arbeitgeber" kann sehr schnell zum deutschen "Auftraggeber" wechseln. Ein Arbeitgeber zeichnet sich z.B. durch seine Weisungsbefugnis aus. Wer also der "Haushaltshilfe" Anweisungen zur Tätigkeit erteilt, was letztlich unvermeidlich ist, der kann zum Arbeitgeber werden, ohne dass er es merkt. Hier befindet man sich in einer Grauzone.

Fazit:
Zulässig sind ausländische "Haushaltshilfen", die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt wurden. Sie dürfen "notwendige pflegerische Alltagshilfen" erbringen.
Letztlich dürfte das die üblicherweise von Familienmitgliedern oder Eheleuten erbrachten Pflegeleistungen umfassen. Hier wird auch niemand eine Kontrolle ausüben können und wollen.
Es setzt voraus, dass es dem Haushalt finanziell möglich ist einen Arbeitnehmer, tariflich zu entlohnen, alle Nebenkosten zu bezahlen, und zu verwalten.

Selbstverständlich können deutsche Krankenschwestern, Pfleger und Angestellte jeder Art privat beschäftig werden. Dies bedeutet aber ein "normales" Beschäftigungsverhältnis, was finanziell im Normalfall nicht zu leisten ist.
Letztlich muss man sagen, dass die 24Stundenpflege im privaten Haushalt in unserem System nicht vorgesehen ist. Es gibt Wege das Problem zu umgehen, aber letztlich wird ein unbestritten legaler Weg nicht eröffnet.

Wichtig: Wenn ein Arbeitnehmer bei Ihnen arbeitet, der nicht versichert ist, dies ist insbesondere bei Schwarzarbeit der Fall, dann ist der Arbeitgeber nicht nur verpflichtet alle Steuern und Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) nachzuzahlen, er ist nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern haftet auch bei Unfällen für alle Schäden und Kosten (z:B. für die Behandlung im Krankenhaus). Selbstvertändlich kommt dafür auch keine Haftpflichtversicherung auf.
 
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 17. August 2010 um 10:19 Uhr
 
Werbung

Miteinander reden, andere fragen im

Link zum Forum