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#21 | ||
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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AW: Gehalt für pflegende Angehörige??
Zitat:
Etwas anderes ist der Ersatz von Auslagen für den Betreuten. Zitat:
Grundsätzlich kann ein Familienangehöriger selbstverständlich einen anderen Familienangehörigen beschäftigen, das ist nicht das Problem, und wird in Familienbetrieben regelmäßig so gemacht. Ein Problem ist das eher bei denen, die das ganze bezahlen sollen. Wenn der Pflegebedürftige selbstständig handeln kann und über das nötige Vermögen oder Einkommen verfügt, dann kann er ein Arbeitsverhältnis begründen mit wem er will.
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#22 |
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Registriert seit: 22.08.2008
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Beiträge: 25
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AW: Gehalt für pflegende Angehörige??
steht da nicht bei mir das ich dei genehmigung des gehaltes dem vormundschaftsgericht zur zustimmung vorlegen würde?
In Interessenskonflikt käme ich als Betreuer auch nur dann wenn mir tatsächlich die Vermögenssorge auch übertragen ist. Weiß ich nicht ob das hier der Fall ist? Wenn es kein Arbeitsrechtsverhältnis ist gibt es noch die Möglichkeit das es sich vielleicht um ein Gewerbe oder einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln könnte. Einen versicherungspflichtigen Arbeitsvertrag kann ein Pflegebedürftiger mit einem Familienangehörigen eben nicht abschließen. Arbeitsverträge mit Familienangehörigen werden sich regelmäßig bei Gewerbetreibenden finden lassen. Pflegebedürftigkeit ist aber leider kein Gewerbebetrieb. |
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#23 |
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Registriert seit: 13.05.2010
Beiträge: 2
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AW: Vergütung für häusliche Pflege
Mein Lebensgefährte hatte einen schweren Schlaganfall mit 53 Jahren.NOCH ist er in der REHA aber Fortschritte sind nur gaaaaaaaaanz langsam zu sehen.Wir wohnen in getrennten Wohnungen und das möchte ich auch aus privaten Gründen so beibehalten.Ich bin leider ALG 2 Empfänger,würde ihn auch ganz selbstverständlich pflegen.Was aber wenn die ARGE mir eine Maßnahme verpasst,dann kann ich ihn ja nicht pflegen.Wer würde mir meine Miete zahlen wenn ich nicht mehr dem Arbeitsamt zur Verfügung stehe,weil ich es vorziehe meinen Lebensgefährten zu pflegen?
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#24 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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AW: Vergütung für häusliche Pflege
Da muss man wohl wiue immer sagen, es kommt darauf an.
Grundsätzlich ist es eher eine Fragfe zu HartzIV, das eventuelle Pflegegeld, das Dein Lebensgefährt vielleicht bekommt ist völlig unabhängig von anderen Leistungen und findet in keinem Fall Anrechnung. Was Du machen darfst, wieweit Du eventuell nicht zur Verfügung stehen musst, das findest Du hier ganz gut erklärt.
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| Stichworte |
| häusliche , kämpfen lohnt , pflege , vergütung , widerspruch |
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