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Hilfe zur Pflege, Grundsicherung, "Sozialamt" Hier sind alle Fragen richtig, bei denen es um Leistungen von Ämtern geht.

Vergütung für häusliche Pflege                  Zu den Pflegeinfos

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Alt 23.08.2008, 11:37   #21
cws
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Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
Standard AW: Gehalt für pflegende Angehörige??

Zitat:
Mit dem Betreuungsrecht kannst du nicht in Konflikt kommen da du einer privat angestellten Krnakenschwester auch ein Gehlat zu zahlen hättest und genau so einem Fremden Berufsbetreuer seine Rechnungen zu zahlen hättest.
Aber selbstverständlich kommst Du mit der Rolle als Betreuer hier in einen Konflikt. Wenn der Betreuer sich aus dem Vermögen des Betreuten ein Gehalt zahlt, er also letztlich beide Seiten beim Vertragschluss vertritt. Selbstverständlich eine "Genehmigung" des Vormundschaftsgerichts erforderlich.
Etwas anderes ist der Ersatz von Auslagen für den Betreuten.

Zitat:
kein Arbeitsrechtsverhältnis im üblichen Sinne,deshalb müßte man auch die Sozialversicherungsbeiträge (bis auf die anteiligen Rentenversicherungsbeiträge entsprechend eingestufter Pflegetätigkeit) selber zahlen.
Entweder es ist ein Arbeitsverhältnis, oder es ist keines. Wenn es keines ist, dann ist es auch nicht versicherungspflichtig. Dann sind die Zahlungen eher Schenkungen. Das der Pflegende, wenn er als solcher bei der Pflegekasse gemeldet ist, und nicht mehr als 30? Stunden berufstätig ist durch die Pflegekasse Pflichtbeiträge zun Rentenversicherung erhält hat damit nichts zu tun.
Grundsätzlich kann ein Familienangehöriger selbstverständlich einen anderen Familienangehörigen beschäftigen, das ist nicht das Problem, und wird in Familienbetrieben regelmäßig so gemacht.
Ein Problem ist das eher bei denen, die das ganze bezahlen sollen. Wenn der Pflegebedürftige selbstständig handeln kann und über das nötige Vermögen oder Einkommen verfügt, dann kann er ein Arbeitsverhältnis begründen mit wem er will.
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Alt 23.08.2008, 13:20   #22
Gerd Fröhlich- Rockm
 
Benutzerbild von Gerd Fröhlich- Rockm
 
Registriert seit: 22.08.2008
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Beiträge: 25
Standard AW: Gehalt für pflegende Angehörige??

steht da nicht bei mir das ich dei genehmigung des gehaltes dem vormundschaftsgericht zur zustimmung vorlegen würde?

In Interessenskonflikt käme ich als Betreuer auch nur dann wenn mir tatsächlich die Vermögenssorge auch übertragen ist. Weiß ich nicht ob das hier der Fall ist?

Wenn es kein Arbeitsrechtsverhältnis ist gibt es noch die Möglichkeit das es sich vielleicht um ein Gewerbe oder einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln könnte.

Einen versicherungspflichtigen Arbeitsvertrag kann ein Pflegebedürftiger mit einem Familienangehörigen eben nicht abschließen.

Arbeitsverträge mit Familienangehörigen werden sich regelmäßig bei Gewerbetreibenden finden lassen.

Pflegebedürftigkeit ist aber leider kein Gewerbebetrieb.
Gerd Fröhlich- Rockm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2010, 18:25   #23
Jacky61
 
Benutzerbild von Jacky61
 
Registriert seit: 13.05.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Vergütung für häusliche Pflege

Mein Lebensgefährte hatte einen schweren Schlaganfall mit 53 Jahren.NOCH ist er in der REHA aber Fortschritte sind nur gaaaaaaaaanz langsam zu sehen.Wir wohnen in getrennten Wohnungen und das möchte ich auch aus privaten Gründen so beibehalten.Ich bin leider ALG 2 Empfänger,würde ihn auch ganz selbstverständlich pflegen.Was aber wenn die ARGE mir eine Maßnahme verpasst,dann kann ich ihn ja nicht pflegen.Wer würde mir meine Miete zahlen wenn ich nicht mehr dem Arbeitsamt zur Verfügung stehe,weil ich es vorziehe meinen Lebensgefährten zu pflegen?
Jacky61 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2010, 11:54   #24
cws
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Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
Standard AW: Vergütung für häusliche Pflege

Da muss man wohl wiue immer sagen, es kommt darauf an.
Grundsätzlich ist es eher eine Fragfe zu HartzIV, das eventuelle Pflegegeld, das Dein Lebensgefährt vielleicht bekommt ist völlig unabhängig von anderen Leistungen und findet in keinem Fall Anrechnung.
Was Du machen darfst, wieweit Du eventuell nicht zur Verfügung stehen musst, das findest Du hier ganz gut erklärt.
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Stichworte
häusliche , kämpfen lohnt , pflege , vergütung , widerspruch
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