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#1 |
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Registriert seit: 06.07.2010
Beiträge: 1
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Hallo, wer kann mir weiterhelfen.
Ich betreue seit 1 Jahr einen 84 jährigen Mann aus meiner Verwandtschaft und habe dort auch die Betreuung übernommen. Er hat Pflegestufe 2. In der Garage steht ein Cityroller mit km/h 6. Diesen hat er unbemerkt aus der Garage genommen und ist zum Friedhof gefahren. Wer haftet, wenn was passiert und kann man mich zur Rechenschaft ziehen wenn ein Schaden auftritt bzw. ihm ein Leid zustößt. Kann die Pflegestufe 2 aberkannt werden ? Wäre auf Informationen sehr froh und bitte um rege Mitteilungen. Danke im voraus Tini28 |
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#2 | |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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AW: Rechtslage als Betreuerin
Wenn Du als Betreuerin eingesetzt bist, dann ist Dein Aufgaben- und Verantwortungsbereich ja eigentlich genau beschrieben.
Die erste Frage wäre also, ob du ihm das überhaupt verbieten, ihn mit Gewalt daran hindern dürftest. Das ist im Ergebnis dann ja eine freiheitsentziehende Maßnahme. Aber der einfachste Weg ist der zum Gericht, dass die Betreuung angeordnet hat, sie sind verpflichtet, dich zu beraten. Was ich gefunden habe spricht eher gegen eine solche von Dir befürchtete Haftung: Es wird also auf den Umfang der Bertreuung und die tatsächliche Situation ankommen. Frag mal beim zuständigen Gericht nach, dort sollte man das wissen oder klären können. Die Frage der Pflegestufe hat damit eigentlich nichts zu tun. Das er mit dem Cityroller fährt bedeutet ja nicht, dass er sich alleine anziehen kann, dass die Leistungen der Grundpflege nicht erforderlich sind. Ich würde bei dem was Du schreibst zusätzlich an die Leistungen nach §45a/b denken. Die sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz, auch Pflegestufe Null genannt.
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