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| Versorgung durch Haushaltshilfen aus Osteuropa \"Haushaltshilfen\" aus Osteuropa bieten 24-Stunden Betreuung. Erfahrungen und Tipps |
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#1 |
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Moderator
Registriert seit: 03.09.2007
Ort: Berlin
Alter: 65
Beiträge: 59
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Der amtliche Weg - gibt es ein "legal"?
... z.B. mit dem "Segen" der Agentur für Arbeit geht es so:
gefunden per: http://www.arbeitsagentur.de/Diensts...aushaltshilfen Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Osteuropäische Haushaltshilfen stark nachgefragt Presse Info 06/2007 vom 19.07.2007 Haushaltshilfen aus Osteuropa für Haushalte mit pflegebedürftigen Personen sind laut der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr zunehmend nachgefragt. Deutsche Haushalte können seit Anfang 2005 osteuropäische Bewerberinnen und Bewerber als Haushaltshilfen einstellen, um pflegende Verwandte bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu entlasten und den Pflegebedürftigen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung weiter zu ermöglichen. Einkaufen, kochen, aufräumen und putzen zählen zu den Aufgaben der Haushaltshilfen. Pflegerische Arbeiten dürfen sie nicht leisten. Die Vermittlungs-absprachen mit den Arbeitsverwaltungen von Polen, Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, der Slowakischen und Tschechischen Republik erlauben eine dreijährige sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung in Deutschland. „Mehrere Tausend Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben inzwischen die Chancen und Möglichkeiten des Programms für alle Beteiligten entdeckt“, resümiert Monika Varnhagen, Direktorin der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). „Dass die Akzeptanz für Haushaltshilfen aus Osteuropa zunimmt, lesen wir an der stark steigenden Zahl der Anträge ab. Im ersten Halbjahr 2007 haben schon 30 Prozent mehr Haushaltshilfen ihre Tätigkeit in Privathaushalten aufgenommnen als im Vorjahreszeitraum.“ Wer eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigen möchte, wendet sich an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Dort reicht er einen Arbeitsvertrag für eine Haushaltshilfe und den Nachweis der Pflegestufe ein. Die Agentur für Arbeit prüft, ob bevorrechtigte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, leitet sie die Unterlagen an die ZAV weiter. Die Anforderung einer bereits namentlich bekannten Haushaltshilfe leitet die ZAV direkt an die Arbeitsverwaltung im entsprechenden Partnerland weiter. Wenn der Haushalt keine Hilfskraft kennt, nutzt er den Service der ZAV, die aus ihrem Bewerberpool geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlägt. Das Vermittlerteam der ZAV berücksichtigt dabei die individuellen Anforderungen und Wünsche des Privathaushaltes und prüft die Deutschkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber. Von der Antragstellung bis zur Arbeitsaufnahme sollten die Privathaushalte mit einer etwa fünfwöchigen Dauer bei der namentlichen Nennung einer Haushaltshilfe rechnen. Beim Vorschlag von Bewerberinnen und Bewerberinnen durch die ZAV beträgt die Dauer etwa sieben Wochen. In beiden Fällen muss der Haushalt für die Haushaltshilfe vor der Arbeitsaufnahme bei der örtlichen Agentur für Arbeit die sogenannte Arbeitserlaubnis-EU einholen. Die telefonische Hilfestellung bei der Antragstellung gehört zum Kundenservice der ZAV. Eine Haushaltshilfe können Privathaushalte mit pflegebedürftigen Personen der Stufe I bis III beantragen. Der Arbeitgeber muss für eine angemessene Unterkunft sorgen und bezahlt die Haushaltshilfe nach Tarif. Kosten für Unterkunft und Verpflegung können davon abgezogen werden. Mit dem Verfahren möchte der Gesetzgeber deutschen Haushalten eine legale Möglichkeit zur Beschäftigung von Haushaltshilfen anbieten. Mehr als 5000 private Haushalte (2005:1667; 2006:2241; erstes Halbjahr 2007:1437) haben diesen Weg seit Beginn des Programms bereits genutzt. Interessierte erhalten weitere Informationen zum Verfahren, zu den Zulassungs-bedingungen und der Antragsstellung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn unter der Telefonnummer 0228/ 713-1414, per mail über ZAV-Bonn.Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Arbeit und Beruf > Vermittlung > Haushaltshilfen. Bundesagentur für Arbeit Stand 19.07.2007 |
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#2 | |||||
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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Zitat:
Ist das ein Weg, der in der Praxis funktioniert? Dem Ergebnis nach wohl eher nicht. Es gibt keine amtlichen Zahlen, wie sollte es auch, aber es sind ca. 100.000 Haushalte, die die illegale? Lösung versuchen. Sind all die Angebote, die sich überall im Netz finden illegal? Warum geschieht dann nichts? Diese Firmen haben ihren Sitz in Deutschland. Da wäre ein schneller Zugriff auf die Daten für die Finanzämter eine leichte Übung. Warum tun sie es nicht? Letztlich hat ein Beschäftigungsverhältnis zu tarifvertraglichen Bedingungen, in dem keine Pflegeleistung erbracht wird (z.B. Waschen-Morgentoilette etc.) keinen Sinn, da es zu der Vollversorgung durch den Pflegedienst hinzu kommen müsste. Wer ein solches Arbeitsverhältnis abschließt und den Pflegedienst abbestellt, der weist schon damit nach, dass er illegal beschäftigt. Arbeitsamt hin oder her. Und was bedeutet "zu tarifvertraglichen Bedingungen"? Mal abgesehen von der Bezahlung, freien Tagen und Urlaub. Mindestens ein mehrfach geteilter Dienst wäre das Minimum, damit es wenigstens einen Rest Sinn hat. Aber es hat zu "legalen Bedingungen" keinen Sinn. Noch ein bisschen Statistik: Die Zahlen belegen doch eher die Unmöglichkeit des Verfahrens. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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#3 | ||
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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Pflegekräfte aus Osteuropa - Unterschiedliche Formen
Es gibt eine Reihe von Varianten, die am Markt angeboten werden:
Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu eine klare Position: Zitat:
Unbestritten legal sind die über die Bundesagentur für Arbeit vermittelten, in der Familie als Arbeitnehmer beschäftigten Haushaltshilfen. Zulässig sind "Haushaltshilfen", sie dürfen -eigentlich- keine Pflegeleistung erbringen. Wo fängt das an? Wo hört das auf? Wechseln von Inkontinenzmaterial, ist das schon eine verbotene Pflegeleistung, oder macht das der zu Pflegende selber, bekommt dabei aber Hilfe? Waschen ist Pflegeleistung, das Anreichen des Waschlappens nicht? Das ist wirklichkeitsfremd. Das ist auch unglaubwürdig, wenn der Pflegedienst seine bis dahin dokumentierte Tätigkeit einstellt. Der Vertreter der Bundesagentur für Arbeit hat wieder eine klare Antwort: Zitat:
Auf welchem Planeten leben diese Leute? Dann hoffen wir mal auf ein sozialverträgliches Sterben unserer pflegebedürftigen Angehörigen? Sind wir soweit? Quelle der Zitate ARD-Ratgeber Recht (.pdf-Datei) vom 26.1.2006
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest widmet sich diesen Monat (Juni 2008) unter anderem dem Thema Pflegekräfte aus Osteuropa.
Mehr Infos bei Finanztest Der Artikel kann für 1€ bei Finanztest erworben werden
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
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Beiträge: 329
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AW: Der amtliche Weg - gibt es ein "legal"?
Neue Broschüre der Verbraucherzentralen "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?" gibt eine Orientierung
Für Angehörige stellt es eine große Herausforderung dar, wenn Pflegebedürftige 24 Stunden am Tag betreut werden müssen. Oft stürzen diese Situationen plötzlich und völlig unerwartet auf die Familie ein. Viele wissen gar nicht, an wen sie sich wenden können und wie sie sich verhalten sollen und vor allem auch, welche Kosten unter Umständen auf sie zukommen könnten. Der Einsatz ausländischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen insbesondere aus Osteuropa wirft Fragen nach der Art der Vermittlung und der Erlaubnis der Beschäftigung auf. In der Broschüre "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen? informiert die Verbraucherzentrale Sachsen zu derartigen Fragen und vielen weiteren Problemen. Viele pflegebedürftige Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und nicht in ein Heim umziehen. Wenn Angehörige die Versorgung rund um die Uhr nicht alleine gewährleisten können, muss nach Alternativen gesucht werden. Der Einsatz von ausländischen Pflegekräften insbesondere aus Osteuropa erscheint vielen zunächst günstig – birgt jedoch auch Risiken. Wichtige Punkte wie Scheinselbstständigkeit, Kosten, Finanzierung oder auch Meldepflicht sind zu beachten. Zudem werden das Vermittlungsverfahren und die Vermittlungsbedingungen bei osteuropäischen Haushaltshilfen ausführlich erläutert. Die Informationsbroschüre ist kostenlos und kann bei der Verbraucherzentrale Sachsen abgeholt werden. Wo sich die Beratungsstellen in Sachsen befinden, erfährt man am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) montags - freitags von 9 – 16 Uhr oder im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
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