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ab wann pflegestufe beantragen???                  Zu den Pflegeinfos

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Alt 13.11.2008, 10:22   #1
pycnan22
 
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Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 1
Frage ab wann pflegestufe beantragen???

hallo,

ich bin neu hier und habe gleich eine frage....
unsere oma lebt mit bei uns im haus, sie ist 76 jahre.
sie ist stark chronisch lungenkrank und astma krank, außerdem auch körperlich sehr geschwächt.
Ich muss ihr Wohnung reinigen, was nicht immer angenehm ist, ihre wäsche machen (sie ist inkontinent), kochen, einkaufen ect.

Anziehen zb kann sie noch alleine... mit dem wasche ist das so ne sache... sie wäscht sich manchmal 4 wochen nicht, aber läßt sich auch nicht s sagen... sie ist stur wie verrückt. Im kopf ist sie noch normal, aber körperlich am ende.

Kann ich eigentlich in dem Fall Pflegegeld beantragen. da es ja doch ein großer Zeitaufwand und Nervlicher aufwand ist?

Danke für eure antworten!

lg Nancy
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Alt 13.11.2008, 19:11   #2
cws
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Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
Standard AW: ab wann pflegestufe beantragen???

Eigentlich kann man den Erstantrag auf eine Pflegestufe nie zu früh stellen. Wenn er abgelehnt wird bleibt der Widerspruch und nach angemessener Zeit die Möglichkeit einen erneuten Antrag zu stellen, wenn die Situation sich verschlechtert hat.

Allerdings zahlt die Pflegeversicherung nur für bestimmte Leitungen.
Das sind auschließlich "Körperpflege, Ernährung und Mobilität" und ausdrücklich nicht die hauswirtschaftliche Versorgung.

Die wesentlichen Informationen zum "Antrag auf Pflegestufe" sind hier zusammengefasst:
Informationen zum Antrag auf Pflegeleitungen

Nach dem was du schilderst solltest Du auch Leistungen nach $ 45 a/b, was man gerne Pflegestufe 0 nennt, beantragen.

Eines der Probleme bei der Beantragung der Pflegestufe ist, dass die zu pflegende Person meist versucht in dieser Begutachtung zu beweisen, was sie alles noch kann. Das ist natürlich genau das Gegenteil von dem was sie tun sollte.
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Wir schaffen das
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Alt 23.11.2008, 12:18   #3
Spencer
 
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Registriert seit: 23.11.2008
Ort: Landkreis Passau
Beiträge: 9
Standard AW: ab wann pflegestufe beantragen???

Hallo Nancy,

ein Anruf bei der Kasse genügt, und sie schicken einen Antrag auf Pflegestufe zu. Diese´r wird ausgefüllt und zur Kasse zurückgeschickt.
Nach einiger Zeit (kann manchmal bis zu 10 Wochen dauern) meldet sich der Medzinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser teilt einen Termin mit, wo dann ein/e Gutachter/in ins Haus kommt. Diese wird einige Fragen zur Pflegesituation stellen und den zu Pflegenden begutachten.
Den Bericht wird sie zur Kasse schicken, und die entscheiden letztendlich, ob eine Pflegestufe berechtigt ist. Normalerweise kommt der Bescheid nach ca. 2 Wochen.

Zu überlegen wäre vorher noch, ob Geld-, Sach-, oder Kombileistung beantragt werden soll. Das heißt: Entweder gibt es Pflegegeld: Dann muß die Pflege durch eine geeignete Person selbst sichergestellt werden. Sachleistung bedeutet, dass man sich bei einem Pflegedienst Leistungen in Höhe der jeweiligen Pflegestufe aussuchen kann.
Kombileistung heißt, dann man sich die Pflege mit einem Pflegedienst teilt. Das was der Pflegedienst verbraucht wird prozentual verrechnet und das Restpflegegeld wird ausbezahlt.

Liebe Grüße

Spencer
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Alt 23.11.2008, 23:46   #4
MoLo
 
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Alter: 45
Beiträge: 91
Standard AW: ab wann pflegestufe beantragen???

Zu beachten ist allerdings auch, dass wenn man nur das Pflegegeld beantragt, man "nur" 215€ bekommt (Pflegestufe 1), wenn alledings der Pflegedienst mitspielt, sind 420€ fällig.

Für 215€ kann man ja keinen anstellen, da ist Eigenleistung gefragt.

Nachzulesen hier!
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Alt 24.11.2008, 13:57   #5
Spencer
 
Benutzerbild von Spencer
 
Registriert seit: 23.11.2008
Ort: Landkreis Passau
Beiträge: 9
Standard AW: ab wann pflegestufe beantragen???

Hallo Molo.

Die Arbeit die ein pflegender Angehöriger leistet, ist unbezahlbar.

Immerhin sind 215€ (PS 1) drin. Früher haben die Leute gar nichts bekommen. Da war es selbstverständlich, dass sich die Kinder um die Eltern gekümmert haben.

Dass ein Pflegedienst mehr Geld bekommt ist auch berechtigt, da z.B. Personal bezahlt und Anfahrtskosten getragen werden müssen.
Bei gleicher Bezahlung wie bei einem "Laienpfleger" (so heißt das im Fachjargon), kämen alle Beteiligten nicht weit, denn entsprechend weniger Leistung kann der Pflegedienst anbieten.

Liebe Grüße

Spencer
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Alt 25.11.2008, 18:19   #6
MoLo
 
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Registriert seit: 31.08.2007
Ort: bei Nürnberg
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Beiträge: 91
Standard AW: ab wann pflegestufe beantragen???

Ich wollte die Arbeit pflegender Angehöriger bestimmt nicht schlecht machen(im Gegenteil!), nur eben darauf hinweisen, dass man beim Antrag schon daran denken sollte, dass "professionelles" Pflegeersonal viel teurer ist, als die nicht zu schmälernde Eigenleistung!
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Geändert von MoLo (26.11.2008 um 23:10 Uhr)
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Alt 24.09.2009, 08:38   #7
cws
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Standard AW: ab wann pflegestufe beantragen???

Die wesentlichen Informationen zum "Antrag auf Pflegestufe" sind hier zusammengefasst:

http://www.pflegeverantwortung.de/pf...ng-antrag.html
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beantragen , pflegestufe
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