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#1 |
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Registriert seit: 04.06.2010
Beiträge: 5
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Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Hallo,ich hoffe,jemand kann mir einen Tip geben zu folgendem Problem:
Meine Mutter hatte von 2002 an bis zu ihrem Tode 2010 eine Pflegestufe.Zuerst die Stufe 1,nach ca 1 Jahr die 2, wiederum 1 Jahr zurück auf 1 und dann wiederum bis 2009 die 2.,im letzten 1/2 Jahr dann die 3.Von Anfang an bekam sie auch das entsprechende Pflegegeld,daß komplett an den Pflegedienst ging.,Meine Mutter zahlte noch jeden Monat ca 900,00 € dazu.Da meine Mutter mehr Pflege benötigte,als der Pflegedienst erbrachte,habe ich diese übernommen und konnte zu Beginn der Pflegestufe 1 nachweisen,daß ich mindestens 14 Stunden in der Woche meine Mutter pflegte.(Der Pflegeaufwand blieb auch so hoch und wurde noch kontinuierlich höher mit zunehmender Verschlechterung des Zustandes meiner Mutter,bis ich seit 2006 täglich 4 Stunden für sie da war.)Daraufhin bekam ich Bescheid,daß für mich Leistungen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt würden,was mich sehr freute,da ich nur eine geringe Rente bekommen werde.Dann bekam meine Mutter die 2 und ich wiederum Rentenzahlungen,dann ging es wieder zurück auf die 1 ,aber ich bekam nach wie vor Bescheid über Rentenbeiträge,die für mich aufgrund der von mir erbrachten Pflegeleistung eingezahlt wurden.Das ging so bis inkl.2005. Im Jahr 2007 blieb dann der Bescheid über die eingezahlten Beiträge für 2006 aus und ich erkundigte mich telefonisch bei der Pflegekasse.Die Sachbearbeiterin erklärte mir nach kurzer Recherche,daß ich nur dann Bescheid bekommen würde,falls sich etwas ändert,.Damit war ich dann zufrieden, ging ja davon aus,daß dann wie bisher in meine Rentenkasse eingezahlt würde. Nun bekam ich dieses Jahr von der Rentenkasse ein Formular zur Kontenklärung und wurde aufgefordert,die Jahre 2006-2009 zu belegen.Ich war völlig überrascht,dachte an ein Versehen der Pflegekasse,die scheinbar vergessen hatte,die Beiträge zu entrichten,und rief bei dem Sachbearbeiter an mit der Bitte,doch die Beiträge für 2006-2009 nachzuzahlen.Der erklärte mir dann,daß seiner Meinung nach mir keine Leistungen mehr zustünden.Angeblich hätten sie mich davon in Kenntnis gesetzt,was aber bei mir nie ankam.Ich dachte,ich höre nicht richtig.Habe daraufhin meinen Protest schriftlich formuliert und bekam nach einigen Monaten dann die Mitteilung,daß mir tatsächlich keine Leistungen mehr zustünden,(Laut MDK)Aber,das Schlimmste noch,daraufhin kamen sie auf den Dreh,daß mir die Leistungen schon seit 02/2004 nicht mehr zustünden,als meine Mutter von 2 auf 1 heruntergestuft wurde.Diese Leistungen wurden mir im Rentenverlauf ja bereits gutgeschrieben.Die Pflegekasse hat bereits einen Brief an die Rentenkasse geschickt mit dem Hinweis,daß ich ab 2004 nichts mehr hätte bekommen sollen. Nun meine Frage:kann die Pflegekasse im Nachhinein die Beiträge von 2004- 12/2005 wieder von meinem Rentenkonto runterholen,die sie ja selbst dorthin überwiesen hat? Und Frage 2:Bei Stufe 2 muß ja ein Pflegebedarf von mindestens 3 Std.täglich vorliegen,wovon mindestens 2 Std.auf die Grundpflege entfallen müssen.Der Pflegedienst hat davon ca 1,5 Stunden Grundpflege erbracht.Würde es reichen,wenn ich täglich die verbleibende 1/2 Std.Grundpflege zuzüglich 1,5 Std. Haushaltshilfe erbringe oder müßte ich selbst auf volle 2 Std.Pflege kommen,um rentenberechtigt zu sein?(Als ich der Kasse erzählte,daß meine Mutter sich aufgrund ihrer langjährigen Demenz oft mehrmals am Tag ihr Getränk übers Bett goß und das es bei einer Frau,die nicht mehr kooperieren kann doch recht lange dauert ,bis man sie und auch das Bett wieder gereinigt hat,meinte der Mitarbeiter,das würde zeitlich nicht zählen,daß wäre keine Grundpflege. So,nun bin ich fertig ,sorry,ist etwas lang geworden.Hoffentlich kann mir jemand einen Tip geben,was ich da noch machen kann.Mit vielem Dank im Vorraus,Angela |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
In Deinem Einzelfall kann ich Dir natürlich nicht raten aber folgende grundsätzliche Dinge solltest Du bedenken.
Zuständig für die Feststellung der 'Versicherungspflicht und die Höhe ist der Rentenversicherungsträger nicht die Pflegekasse. Es ist also sinnvoll sich mit der Rentenversicherung in Verbindung zu setzen. Maßgeblich ist nicht der erforderliche sondern der tatsächliche Pflegeaufwand. Das Gutachten des MDK sollte hier auch Aussagen machen, also ist ein Blick in das Gutachten sinnvoll. Nicht nur Grundpflege und hauswirschaftliche Versorgung ist hier zu berücksichtigen, sondern ein sehr viel weitergehender Pflegebegriff.Es ist auch die ergänzende Pflege, also das mit zu berücksichtigen, was unter den Begriff der nachbarschaftlichen Hilfe fällt. Die strenge Unterscheidung zwischen "anrechenbarer" Grundpflege einerseits und hauswirtschaftlicher Versorgung andererseits ist hier nicht anwendbar. Es gehört hier auch die Erfüllung kommunikativer Bedürfnisse des Pflegebedürftigen (Gespräche, Unternehmungen, Vorlesen) in die Zeiterfassung. Die erbrachte Pflegeleistung muss glaubhaft gemacht, nicht beweisen werden.
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#3 |
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Registriert seit: 04.06.2010
Beiträge: 5
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Hallo,cws,vielen Dank für Deine schnelle Antwort.Bei der Rentenversicherung habe ich schon angerufen,die sagten,ich müsse mich mit der Krankenkasse meiner Mutter auseinandersetzen.Wie kann man denn das Gutachten des MDK einsehen?Muß die Krankenkasse es mir zur Verfügung stellen?
Viele liebe Grüße und vielen Dank,Angela |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Das war ja fast zu befürchten, dass die verschiedenen Träger dich jetzt versuchen hin- und her zu schieben
![]() Mit der Akteneinsicht erwischst Du mich jetzt auf dem linken Fuß Deine Mutter hätte ein Recht darauf gehabt, ob Du da jetzt noch einen Anspruch hast erscheint mir mindestens fraglich. Ich würde die Gutachten einfach mal anfordern, egal ob Du ein Recht hast oder nicht.Außerdem ist es vielleicht sinnvoll mit der Pflegestation zu reden, eventuell haben die eine Möglichkeit die Pflegesituation zu beurteilen und zu beschreiben. Letztlich hast Du vielleicht noch die Pflegedokumentation des Pflegedienstes oder sie geben dir eine Kopie. Ich würde es einfach mal versuchen und die Frage der Ansprüche erst wieder stellen wenn es nicht klappt. Kooper5ativ ist wahrscheinlich leichter etwas zu erreichen als im Streit. Ein Termin bei der Rentenversicherung, im direkten Gespräch ist wahrscheinlich aus ergiebiger als ein anonymes Telefonat. Ich weiß nicht wo du lebst, aber vielleicht ist ja eine Beratungsstelle der Rentenversicherung in der Nähe oder ein Versicherungsältester?
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Das ganze Thema, welche Pflegeleistungen anzurechnen sind - welche nicht, ist natürlich umstritten.
Es gibt dazu nach meinem Kenntnisstand noch keine Entscheidung des Bundessozialgerichtrs (muss ich recherchieren). Es kann daher sinnvoll sein, wenn man jetzt alles Unterlagen und Möglichkeiten nutzt, um glaubhaft machen zu können, was man getan hat, welche Pflege geleistet wurde, um diese dann bei einer entsprechenden Kontenklärung noch einsetzen zu können. Eventuell ist es slao sinnvoll die -Frage jetzt offen zu lassen. Ich denke Du solltest das mit der Rentenversicherung besprechen. Es hat ja keinen Sinn jetzt einen Streit zu versuchen, der sich nachher als unnötig erweist - so oder so.
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#6 |
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Registriert seit: 04.06.2010
Beiträge: 5
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Hallo,cws,Danke für Deine Nachricht.Das mit der Pflegestation ist gut,mit denen habe ich ein gutes Verhältnis.Anhand derer Pflegedoku kann ich vielleicht notfalls auch meine eigenen Leistungen besser nachvollziehen.Das ist zum Teil garnicht mehr so einfach,zu sagen,was nun wann genau gewesen ist.Es ist ja ein gleitender Prozess der Verschlechterung des Zustandes der Pflegepersonen.Ist auch schon ein paar Jahre her,die ich vielleicht nachweisen muß.Habe heute erstmal bei der Rechtschutz angerufen.Die sagten mir,daß ich erstmal einen richtigen Bescheid bekommen müßte.Nur gegen den kann ich auch Einspruch erheben,und nur dann können die auch weiterhelfen.
Bist Du eigentlich irgendwie vom Fach oder selbst eine Pflegeperson? Vielen Dank nochmal und VlG,Angela |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Ich bin Pflegeperson und nicht vom Fach. Langsam wird Pflegeversicherung aber wohl zu meinem Hobby
![]() Deine Rechtsschutzversicherung hat natürlich Recht, nur sehe ich nicht wo der Bescheid gegen den Du ein Rechtsmittel einlegen könntest herkommen soll. Letztlich ist es als habe Dein Arbeitgeber der Rentenversicherung ein falsches Einkommen gemeldet. Mir erschiene es durchaus sinnvoll, wenn Du einen Anwalt mir entsprechendem Schwerpunkt aufsuchst, oder es bei einem professionellen Rentenberater fragst, die sind da manchml besser als Anwälte, weil deren Schwerpunkt eben dichter an den Problemen ist. In anderem Zusammenhang hatte ich einen guten Eindruck von denen hier. Ich denke eine telefonische Anfrage ist immer sinnvoll. Natürlich würde ich mich freuen, wenn Du berichten könntest was letztlich herausgekommen ist.
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Es kam, wie es zu befürchten war:
Das BSG hat Anfang Mai entschieden, das nur solche Pflegeleistungen zu berücksichtigen sind, die auch bei der Bemessung des Pflegebedarfs Berücksichtigung finden. Also Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. B 12 R 6/09 R
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#9 |
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Registriert seit: 04.06.2010
Beiträge: 5
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Hallo cws,also,das nur Grundpflege und hauswirtschafliche Versorgung zählt,hatte ich eigentlich auch nicht anders erwartet.Das Problem ist wohl nur das,daß die Kasse nicht einsieht,wielange es dauert,einem schwerdementen Pflegebedürftigen zum Beispiel einen Becher Getränk oder einen Teller Essen zu verabreichen.Meine Mutter wehrte sich zum Teil heftig gegen jeden Versuch,ihr etwas zu reichen.Wenn ich dann 2 Minuten später wieder das gleiche Essen anreichte,nahm sie es freudig.Das ging dann wieder 2 Bissen lang gut, und dann haute sie es mir wieder aus der Hand.
Ansonsten habe ich jetzt nochmal einen ausführlichen Brief an den Sachbearbeiter der Krankenkasse geschrieben und versucht,etwas aus dem Leben einer Pflegeperson zu schildern.Ansonsten habe ich ihn gebeten,mir in jedem Fall einen Bescheid zu schicken.Wenn er das tut,habe ich ja etwas in der Hand. Habe auch heute mit dem Pflegedienst gesprochen,wenn es sein muß,werden die mit mir nochmal die alten Pläne durchgehen. Wenn sich etwas Neues ergibt,melde ich mich wieder.Erstmal auf jeden Fall vielen Dank allen,die sich Gedanken gemacht haben.Schade,daß ich dieses Forum erst jetzt entdeckt habe.VlG,Angela |
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#10 |
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Registriert seit: 04.06.2010
Beiträge: 5
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AW: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Hallo,CWS,hier mal ein kurzer Zwischenbericht.Wie Du ja ganz richtig sagtest,ist der Rentenvers.träger zuständig und die Krankenkasse hat den Fall dahin abgegeben.Von denen bekam ich am 03.07.10 Bescheid,daß mein Antrag auf Zahlung v.Rentenbeiträgen für die Zeit vom 2/04-12/05
also Zeiten,für die sie schon bezahlt hatten,abgelehnt werden,weil ich laut deren Ansicht nicht mehr 2Std.Pflege am Tag nachweisen kann. Habe dann noch mal mit der Krankenkasse vor Ort gesprochen(sehr nett und hilfsbereit)bekam dann die Adresse von einem Ombudsmann,der mich wiederum zu einer Beauftragten für Soziales in Kiel weiterleitete.Der werde ich jetzt meine Unterlagen schicken.Sie hoffte,daß wir zumindest die vergangenen Zeiten retten können.Ob ich die Jahre 2006-2009 noch werde nachweisen können,muß sich zeigen. Soweit der neueste Stand der Dinge. Weiterhin alles Gute,Angela |
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