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Versorgung durch Haushaltshilfen aus Osteuropa \"Haushaltshilfen\" aus Osteuropa bieten 24-Stunden Betreuung. Erfahrungen und Tipps

Der amtliche Weg - gibt es ein "legal"?                  Zu den Pflegeinfos

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Alt 14.10.2007, 12:40   #1
Pike
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Standard Der amtliche Weg - gibt es ein "legal"?

... z.B. mit dem "Segen" der Agentur für Arbeit geht es so:

gefunden per: http://www.arbeitsagentur.de/Diensts...aushaltshilfen

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Osteuropäische Haushaltshilfen stark nachgefragt

Presse Info 06/2007 vom 19.07.2007
Haushaltshilfen aus Osteuropa für Haushalte mit pflegebedürftigen Personen sind laut der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr zunehmend nachgefragt. Deutsche Haushalte können seit Anfang 2005 osteuropäische Bewerberinnen und Bewerber als Haushaltshilfen einstellen, um pflegende Verwandte bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu entlasten und den Pflegebedürftigen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung weiter zu ermöglichen.

Einkaufen, kochen, aufräumen und putzen zählen zu den Aufgaben der Haushaltshilfen. Pflegerische Arbeiten dürfen sie nicht leisten. Die Vermittlungs-absprachen mit den Arbeitsverwaltungen von Polen, Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, der Slowakischen und Tschechischen Republik erlauben eine dreijährige sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung in Deutschland.

„Mehrere Tausend Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben inzwischen die Chancen und Möglichkeiten des Programms für alle Beteiligten entdeckt“, resümiert Monika Varnhagen, Direktorin der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). „Dass die Akzeptanz für Haushaltshilfen aus Osteuropa zunimmt, lesen wir an der stark steigenden Zahl der Anträge ab. Im ersten Halbjahr 2007 haben schon 30 Prozent mehr Haushaltshilfen ihre Tätigkeit in Privathaushalten aufgenommnen als im Vorjahreszeitraum.“

Wer eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigen möchte, wendet sich an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Dort reicht er einen Arbeitsvertrag für eine Haushaltshilfe und den Nachweis der Pflegestufe ein. Die Agentur für Arbeit prüft, ob bevorrechtigte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, leitet sie die Unterlagen an die ZAV weiter. Die Anforderung einer bereits namentlich bekannten Haushaltshilfe leitet die ZAV direkt an die Arbeitsverwaltung im entsprechenden Partnerland weiter. Wenn der Haushalt keine Hilfskraft kennt, nutzt er den Service der ZAV, die aus ihrem Bewerberpool geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlägt. Das Vermittlerteam der ZAV berücksichtigt dabei die individuellen Anforderungen und Wünsche des Privathaushaltes und prüft die Deutschkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber.

Von der Antragstellung bis zur Arbeitsaufnahme sollten die Privathaushalte mit einer etwa fünfwöchigen Dauer bei der namentlichen Nennung einer Haushaltshilfe rechnen. Beim Vorschlag von Bewerberinnen und Bewerberinnen durch die ZAV beträgt die Dauer etwa sieben Wochen. In beiden Fällen muss der Haushalt für die Haushaltshilfe vor der Arbeitsaufnahme bei der örtlichen Agentur für Arbeit die sogenannte Arbeitserlaubnis-EU einholen. Die telefonische Hilfestellung bei der Antragstellung gehört zum Kundenservice der ZAV.

Eine Haushaltshilfe können Privathaushalte mit pflegebedürftigen Personen der Stufe I bis III beantragen. Der Arbeitgeber muss für eine angemessene Unterkunft sorgen und bezahlt die Haushaltshilfe nach Tarif. Kosten für Unterkunft und Verpflegung können davon abgezogen werden.

Mit dem Verfahren möchte der Gesetzgeber deutschen Haushalten eine legale Möglichkeit zur Beschäftigung von Haushaltshilfen anbieten. Mehr als 5000 private Haushalte (2005:1667; 2006:2241; erstes Halbjahr 2007:1437) haben diesen Weg seit Beginn des Programms bereits genutzt.

Interessierte erhalten weitere Informationen zum Verfahren, zu den Zulassungs-bedingungen und der Antragsstellung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn unter der Telefonnummer 0228/ 713-1414, per mail über ZAV-Bonn.Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Arbeit und Beruf > Vermittlung > Haushaltshilfen.


Bundesagentur für Arbeit Stand 19.07.2007
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Alt 14.10.2007, 17:00   #2
cws
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Zitat:
Zitat von Pike
... z.B. mit dem "Segen" der Agentur für Arbeit geht es so ...
Geht das wirklich?
Ist das ein Weg, der in der Praxis funktioniert?
Dem Ergebnis nach wohl eher nicht.

Es gibt keine amtlichen Zahlen, wie sollte es auch, aber es sind ca. 100.000 Haushalte, die die illegale? Lösung versuchen.

Sind all die Angebote, die sich überall im Netz finden illegal?
Warum geschieht dann nichts? Diese Firmen haben ihren Sitz in Deutschland. Da wäre ein schneller Zugriff auf die Daten für die Finanzämter eine leichte Übung. Warum tun sie es nicht?

Letztlich hat ein Beschäftigungsverhältnis zu tarifvertraglichen Bedingungen, in dem keine Pflegeleistung erbracht wird (z.B. Waschen-Morgentoilette etc.) keinen Sinn, da es zu der Vollversorgung durch den Pflegedienst hinzu kommen müsste.
Wer ein solches Arbeitsverhältnis abschließt und den Pflegedienst abbestellt, der weist schon damit nach, dass er illegal beschäftigt. Arbeitsamt hin oder her.

Und was bedeutet "zu tarifvertraglichen Bedingungen"? Mal abgesehen von der Bezahlung, freien Tagen und Urlaub.
Mindestens ein mehrfach geteilter Dienst wäre das Minimum, damit es wenigstens einen Rest Sinn hat. Aber es hat zu "legalen Bedingungen" keinen Sinn.

Noch ein bisschen Statistik:
Die Zahlen belegen doch eher die Unmöglichkeit des Verfahrens.
Zitat:
Zitat von Bundesagentur für Arbeit
Mehr als 5.000 Haushalte haben von der Möglichkeit gebrauch gemacht".
Zitat:
Zitat von Statistisches Bundesamt
Im Dezember 2005 waren 2,13 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes
Mehr als zwei Drittel (68% bzw. 1,45 Millionen) der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten 980.000 Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt.
Weitere 472.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten. Bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zum Teil oder vollständig durch ambulante Pflegedienste.
677.000 wurden in Pflegeheimen betreut.
5.000 Einzelfälle sind kein Erfolg, sondern ein Desaster der Regelung.
Zitat:
Zitat von Statistisches Bundesamt
Der Pflegesatz für vollstationäre Dauerpflege in der Pflegeklasse III betrug im Durchschnitt 70 Euro pro Tag
Das entspricht dann etwas dem, was die "Polnischen Lösungen" auch kosten.
Zitat:
Zitat von Statistisches Bundesamt
In 11.000 Pflegeheimen sind rund 405.000 vollzeitäquivalente Arbeitskräfte beschäftigt, sie betreuen rund 677.000 Pflegebedürftige.
472.000 Pflegebedürftige wurden von 140.000 Vollzeitäquivalenten in ambulanten Pflegediensten versorgt, allerdings deutlich weniger Fälle der Stufe II und III, als in den Heimen. Nur 14% des Personal erbringen hauswirtschaftliche Leistungen.
Nicht, dass es etwas sagen würde, aber es gibt rund 756.000 €-Millionäre in Deutschland.
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Alt 16.10.2007, 12:27   #3
cws
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Standard Pflegekräfte aus Osteuropa - Unterschiedliche Formen

Es gibt eine Reihe von Varianten, die am Markt angeboten werden:
  1. Man sucht sich auf dem "freien Markt" eine "Perle" die dann schwarz im Hause arbeitet.
    Das ist definitiv ein illegaler und gefährlicher, ich würde sagen dummer Weg.
    Nicht nur, dass der "Arbeitgeber" hier das Krankheitsrisiko trägt, dass er sich täglich vor einer Kontrolle durch Zoll oder Polizei fürchten muss, nicht nur, dass es strafbar ist wegen Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungbeiträgen. Es besteht auch ein schlicht unüberschaubares Risiko, wenn die "Perle" einen Unfall erleidet, sich verletzt oder dem Pflegenden schadet.
    Vielleicht genauso schlimm ist es, dass der "Arbeitgeber" wegen seines illegalen Tuns erpressbar ist. Er ist erpressbar durch die "Perle" und im Zweifel durch ein Netzwerk von "Hintermännern". Das ist unüberschaubar und dehnt sich bis tief in ein unbekanntes und undurchsichtiges inländisches und ausländisches soziales Milieu.

  2. Man geht zum Arbeitsamt und wählt den oben beschriebenen Weg.
    Dieser Weg erzeugt ein legales Arbeitsverhältnis. Aber genau das ist auch das Problem, es entsteht ein Arbeitsverhältnis mit der Hilfskraft im Hause.
    Was bedeutet Arbeitsverhältnis?
    Steuern müssen berechnet und abgeführt werden.
    Krankenversicherung muss berechnet und abgeführt werden.
    Rentenversicherung muss berechnet und abgeführt werden.
    Arbeitslosenversicherung muss berechnet und abgeführt werden.
    Beiträge zur Berufsgenossenschaft müssen berechnet und abgeführt werden.
    Die Arbeitserlaubnis mus überwacht werden.
    Wahrscheinlich ist ein Arbeitsstundennachweis erforderlich, um z.B. Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge richtig abzurechnen. Wann und wie lange darf die Angestellte dann Bereitschaftsdienst haben? Wie wird der bezahlt?
    Die Lohnabrechnung muss selbstverständlich allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So müssen die Angaben zur Sozialversicherung elektronisch übermittelt werden.
    Es besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/bei Schangerschaft.
    Es besteht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub+Urlaubsgeld.
    u.v.a ... Ich halte das nicht für einen gangbaren Weg, in einem Haushalt.

  3. Das Agenturmodell - Der Vermittler
    Grundlage des Agenturmodells ist die Entsenderichtlinie der EG, für die es für jedes Land Informationsblätter gibt, z.B. für Polen.
    Der dabei wesentliche Aspekte ist, dass nicht der deutsche Haushalt der Arbeitgeber ist, sondern ein polnischer Betrieb, der seine Arbeitnehmer vorübergehend nach Deutschland entsendet.
    Er ist dann verantwortlich für die Einhaltung der polnischen Arbeitsvorschriften, bzw. der in der Richtlinie gestellten Anforderungen.
    Er ist verantwortlich für alle Gehaltsansprüche, steuerlichen und sozialrechtlichen Fragen. Diese regeln sich nach den polnischen Vorschriften, das macht den günstigen Preis erst mögllch. Das klingt legal.
    Aber Vorsicht! Die Eigenschaft "Arbeitgeber" kann sehr schnell zum deutschen "Auftraggeber" wechseln. Ein Arbeitgeber zeichnet sich z.B. durch seine Weisungsbefugnis aus. Wer also der "Haushaltshilfe" Anweisungen zur Tätigkeit erteilt, was letztlich unvermeidlich ist, der kann zum Arbeitgeber werden, ohne dass er es merkt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu eine klare Position:
Zitat:
Zitat von Klaus Schuldes Bundesagentur für Arbeit
Der Personenkreis, über den wir hier sprechen, der ja häufig aus dem Ausland kommt, ist Arbeitsgenehmigungspflichtig. Und wenn ich den in einem Konstrukt beschäftige, der der Arbeitnehmerüberlassung ähnelt, kann ich mich auch nicht auf die Dienstleitungsfreiheit berufen. Es ist und bleibt illegal, es gibt keine Möglichkeit, so etwas legal zu veranstalten.
Was sagt uns das?

Unbestritten legal sind die über die Bundesagentur für Arbeit vermittelten, in der Familie als Arbeitnehmer beschäftigten Haushaltshilfen.

Zulässig sind "Haushaltshilfen", sie dürfen -eigentlich- keine Pflegeleistung erbringen. Wo fängt das an? Wo hört das auf?
Wechseln von Inkontinenzmaterial, ist das schon eine verbotene Pflegeleistung, oder macht das der zu Pflegende selber, bekommt dabei aber Hilfe? Waschen ist Pflegeleistung, das Anreichen des Waschlappens nicht? Das ist wirklichkeitsfremd.
Das ist auch unglaubwürdig, wenn der Pflegedienst seine bis dahin dokumentierte Tätigkeit einstellt.

Der Vertreter der Bundesagentur für Arbeit hat wieder eine klare Antwort:
Zitat:
Zitat von Klaus Schuldes Bundesagentur für Arbeit
Sollte sich die Situation so darstellen, dass man zusätzlich pflegerische Maßnahmen ausführen muss, dann kann man das ja kombinieren mit der Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegeeinrichtung.
Das ist in meinen Augen der blanke Zynismus. Es setzt voraus, dass es dem Haushalt möglich ist einen Arbeitnehmer, tariflich entlohnt und mit allen Nebenkosten zu bezahlen und zu verwalten. Voraussetzung dafür ist allerdings der Pflegebedarf eines Familienmitglieds, nur pflegen, das darf die Angestellte dann natürlich nicht.

Auf welchem Planeten leben diese Leute?
Dann hoffen wir mal auf ein sozialverträgliches Sterben unserer pflegebedürftigen Angehörigen? Sind wir soweit?

Quelle der Zitate ARD-Ratgeber Recht (.pdf-Datei) vom 26.1.2006
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Alt 17.06.2008, 13:10   #4
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Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest widmet sich diesen Monat (Juni 2008) unter anderem dem Thema Pflegekräfte aus Osteuropa.

Mehr Infos bei Finanztest

Der Artikel kann für 1€ bei Finanztest erworben werden
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Alt 22.01.2009, 17:04   #5
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Standard AW: Der amtliche Weg - gibt es ein "legal"?

Neue Broschüre der Verbraucherzentralen "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?" gibt eine Orientierung

Für Angehörige stellt es eine große Herausforderung dar, wenn Pflegebedürftige 24 Stunden am Tag betreut werden müssen. Oft stürzen diese Situationen plötzlich und völlig unerwartet auf die Familie ein. Viele wissen gar nicht, an wen sie sich wenden können und wie sie sich verhalten sollen und vor allem auch, welche Kosten unter Umständen auf sie zukommen könnten. Der Einsatz ausländischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen insbesondere aus Osteuropa wirft Fragen nach der Art der Vermittlung und der Erlaubnis der Beschäftigung auf.
In der Broschüre "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen? informiert die Verbraucherzentrale Sachsen zu derartigen Fragen und vielen weiteren Problemen.

Viele pflegebedürftige Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und nicht in ein Heim umziehen. Wenn Angehörige die Versorgung rund um die Uhr nicht alleine gewährleisten können, muss nach Alternativen gesucht werden. Der Einsatz von ausländischen Pflegekräften insbesondere aus Osteuropa erscheint vielen zunächst günstig – birgt jedoch auch Risiken. Wichtige Punkte wie Scheinselbstständigkeit, Kosten, Finanzierung oder auch Meldepflicht sind zu beachten. Zudem werden das Vermittlungsverfahren und die Vermittlungsbedingungen bei osteuropäischen Haushaltshilfen ausführlich erläutert.

Die Informationsbroschüre ist kostenlos und kann bei der Verbraucherzentrale Sachsen abgeholt werden. Wo sich die Beratungsstellen in Sachsen befinden, erfährt man am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) montags - freitags von 9 – 16 Uhr oder im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
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amtliche , legal , polen , schwarzarbeit

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