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#1 |
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Registriert seit: 26.12.2007
Ort: München
Alter: 55
Beiträge: 87
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Vergütung für häusliche Pflege
Hallo, ich wollte mal fragen ob hier jemand eine Idee zur Vergütung hat.Seit Nov 2005 bin ich die gesetzliche Betreuerin meines Vaters. Zu dieser Zeit hatte er Pflegestufe 1 und es kam 1x am Tag der Pflegedienst vorbei. Allerdings war er immer sehr verwahrlost, schmutzige Kleidung, stinkende Wohnung, Berge von Papieren. Es wurde mir klar dass der Pflegedienst nicht ausreicht und so bin ich mit meiner Tochter zu ihm in die Wohnung gezogen im Mai 2006. Seit dem pflege ich ihn selber. Im Feb 07 wurde er zur Pflegestufe II hochgestuft. Zwischenzeitlich habe ich meine Arbeit aufgegeben da er mich ganztägig beansprucht(ständige Animation zum trinken etc.)
Nun wurde ein Rechtsanwalt zur Vermögenssorge bestellt und es soll mit mir ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Leider habe ich noch keine Idee welchen Betrag wir da ansetzen sollen, und wie das mit Kost und Logis auch für meine Tochter gehandhabt werden soll. Habt ihr da Vorschläge? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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Ich hätte da verschiedene Optionen:
Zum einen die als selbstständige Haushaltshilfe. Da wäre eine Richtschnur, die nach unten, der Preis für eine osteuröpäische Haushaltshilfe. Dieser Preis dürfte bei 2.300- 2.500 €/mtl liegen. Die Richtschnur nach oben wäre sicher der Preis für 24-Stundenbetreuung durch eine deutsche Pflegestation, das liegt dann im unrealistischen fünfstelligen Bereich. Zum Anderen wäre zu klären, wie man ein Arbeitsverhältnis ansetzt. Unterstellt man einen 8-Stundentag, fünf Tage in der Woche, freie Kost und Logis, so sind vielleicht 7,50-8,50 €/Std. vertretbar. Das ergäbe dann, bei Berücksichtigung ungünstiger Dienstzeiten, Wochenenddienste etc. ein Brutto von 1.300-1.500 €/Monat. Natürlich könnte Dein Vater Dir auch ein paar Kosten abnehmen: Er könnte ein Auto haben und unterhalten, es sind seine Rundfunkgerbühren, Kost und Logis, Kleidung, Anschaffungen ... Wenn der Berufsbetreuer Dir vertraut, so wird er sicher einige Möglichkeiten haben. Hast Du darüber nachgedacht, die Vermögenssorge selbst zu übernehmen? Ich denke, dass Du dabei mehr Möglichkeiten hast ein gemeinsames Leben ordentlich zu finanzieren. Natürlich musst Du dann dem Amtsgericht Rechnung legen, aber dabei bist Du sicher freier, als ein Berufsbetreuer.
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#3 |
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Registriert seit: 26.12.2007
Ort: München
Alter: 55
Beiträge: 87
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Danke, deine Antwort hilft mir schon weiter. Werde alles mit dem RA besprechen. Vom Gesetzgeber her gibt es da keine Vorstellungen. Habe mich ans Ministerium gewandt aber die haben mich an RA weiterempfohlen.
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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... wenn Du ein bisschen googlest, dann finden sich ein paar Sachen im Beihilferecht für Beamte.
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Wir schaffen das
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#5 |
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 1
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guten morgen. ich bin seit heut hier angemeldet & hab mehrere fragen bezüglich der pflege meiner schizophrenie kranken mutter. kann mir jemand sagen wo ich antworten dafür bekomme. oder ist hier jemand der mir netterweise evtl weiter helfen kann?? lieb frag. frohe ostern. liebe grüße jessica
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#6 |
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Registriert seit: 26.12.2007
Ort: München
Alter: 55
Beiträge: 87
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Hallo Jessi, der erste Ansprechpartner sollte immer der Hausarzt deiner Mutter sein. Die nächste Quelle wäre die Kranken-bzw. Pflegekasse. Mit konkreten Fragen können dir bestimmt die Leute hier weiterhelfen. Liebe Grüße TaxiMaxi
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#7 |
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Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 11
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Hallo Jessi
du könntest dich auch unverbindlich von einer oder auch mehreren ambulanten Pflegeeinrichtungen beraten lassen.
Es schadet bestimmt nicht, wenn du eine Pflegestufe beantragst. Wenn dann der Begutachter des MDK kommt, sollte auch dieser fähig sein, Beratung durchzuführen. Ab dem 1.07.08 kannst du bei der Pflegeversicherung wegen dem neuen Pflegeversicherungsgesetz Betreuungsgeld beantragen, auch wenn deine Mutter keine Pflegestufe bekommt. (Für die Pflegestufe 1 müsste sie 46 Minuten Pflege benötigen ohne hauswirtschaftliche Leistungen pro Tag). Der einfache Betreuungsbedarf liegt bei 100.-€ monatlich, der erhöhte Bedarf liegt bei 200.-€. Auch jetzt gibt es diesen Betreuungsbetrag schon, er liegt bei 460.- pro Jahr, allerdings nur für Personen, die eine Pflegestufe haben. Viel Kraft wünsche ich dir. |
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#8 |
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Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 1
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Hallo,
ich pflege seit Jahren meine schwerstpflegebedürftige Mutter. Außer der Geldleistung aus dem Pflegegeld bekomme ich nichts, da meine Mutter eine hohe Rente hat und ich durch unsere Haushaltsgemeinschaft über jede Bedürftigkeitsgrenze des AA steige. Nun habe ich gehört, daß sich auch pflegende Angehörige aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen ein Gehalt zahlen dürfen. So, daß die Erwerbslosigkeit durch die Pflege finanziell gedeckt wird. Ist das richtig und wie hoch wäre so ein Gehalt bzw. die Bemessungsgrundlage? Meine Mutter steht zudem unter meiner Betreuung, hier wäre noch darauf zu achten, daß ich mit dem Betreuungsrecht nicht in Konflikt komme. Für ein paar Infos und Tipps wäre ich sehr dankbar Lg Hertha |
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#9 |
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Registriert seit: 26.12.2007
Ort: München
Alter: 55
Beiträge: 87
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Hallo Hertha, wenn du die Betreuerin deiner Mutter bist, kannst du dich nicht selbst einstellen. Sogar der Umstand, dass du vom Geld deiner Mutter lebst, ist rechtlich nicht korrekt. Du benötigt einen Hilfsbetreuer, der dann im Namen deiner Mutter, mit dir einen Arbeitsvertrag schließt. Ich hatte die gleiche Situation mit meinen Vater. Dann hat sich meine Schwester beim Gericht beschwert, dass ich vom Geld meines Vaters lebe. Das Gericht entzog mir darauf hin die finanzielle Betreuung und hat für diesen Punkt eine Rechtsanwältin eingesetzt. Diese hat nun im Namen meines Vaters mit mir einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Rein rechtlich hätte ich aber nie vom Geld meines Vaters leben dürfen. Das Gesetz geht davon aus, dass der Pflegende auf andere Weise sein Geld verdient auch wenn dies zeitlich gar nicht möglich ist. Wenn du noch Fragen hast, dann gerne per Mail. Viel Glück
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 26.08.2007
Ort: Schlachtensee
Alter: 59
Beiträge: 329
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Gilt das auch wenn man in einer häuslichen Gemeinschaft lebt?
Das würde ja spätestens bei unehelichen Lebensgemeinschaften und eventuell auch in einer Ehe zu erheblichen "Verwirrungen" führen? Eine Bekannte von mit lebt seit Jahren in einer nahen Gemeinschaft, tatsächlich auch in einer Wohnung mit ihrem pflegebedürftigen Partner, formell aber nicht. Sie ist vom Amtsgericht ais Betreuerin eingesetzt, lebt zwar nicht vom Geld des Partners, weil sie einen Job hat, aber er ist deutlich vermögender als sie. Dadurch kommt es dann schon zu gemeinsamen Anschaffungen und Einkäufen für den Alltag, zu "Vorteilsgewährungen" und Geschenken. Sie führt ordentlich Buch über alle Ausgaben und führt dort auch diese Leistungen auf, ohne das es Probleme git. Wo ist da die Grenze?
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