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Der Antrag - Lohnt das? Was darf ich verdienen?
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Lohnt sich das überhaupt?

Das weiß man erst nachher, wenn über den Antrag positiv oder negativ entschieden ist.
Grundsätzlich ist aber zu sagen: Ja, es lohnt sich.

Wichtig. Nicht entscheidend ist die schwere der Erkrankung, sondern nur der tatsächliche Pflegebedarf im Bereich der Grundpflege. Wenn der gegeben ist sollte man einen Antrag stellen.

Die Diagnose "Krebs", "Aids", "Rheuma", Lungenfunktionsstörung", "Herzschwäche", was auch immer, begründen für sich genommen keinen Anspruch auf Leistungen, nur der tatsächliche Pflegebedarf. Der dafür auch ohne eine diagnostizierte Grunderkrankung.

 

Wenn ein Pflegebedarf im Bereich der Grundpflege vorliegt, dann sollte man unbedingt einen Antrag stellen. Der Antrag ist kostenlos, es besteht kein Risiko, dass man "schlafende Hunde" weckt. Im Gegenteil, es ist eher wahrscheinlich, dass man der Pflegekasse auch eine Verschlechterung darstellen kann, wenn der Pflegebedürftige bereits Leistungen erhält, oder die Leistung abgelehnt wurde. Gerade bei älteren oder chronisch kranken Menschen ist es normal, dass der Pflegebedarf sich mit der Zeit, mit dem Lebensalter erhöht. Dies kann aber genauso aufgrund neuer Ereignisse kurzfristig der Fall sein.


Wurde ein Antrag abgelehnt, der Pflegebedürftige stürzt danach, oder war aufgrund einer Erkrankung bettlägerich, eventuell im Krankenhaus, das sind Umstände, die den Pflegebedarf auch kurzfristig verändern können. Es gibt keinen Zeitraum, nach dem erst wieder ein erneuter Antrag gestellt werden kann.  Ausschlaggebend sind ausschließlich die tatsächlichen Umstände. Wenn die sich ändern ist ein erneuter Antrag sinnvoll.


Sind die Leistungen einkommensabhängig?


Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind vom Einkommen und vom Vermögen des Pflegebedürftigen unabhängig.
Sie werden geprüft und bewilligt, ohne dass Fragen über die Vermögens oder Einkommensverhältnisse gestellt werden. Sowohl Einkommen als auch Vermögen sind dabei unerheblich. Das gilt für die Pflegekassen der gesetzlichen und der privaten Versicherungen in gleicher Weise.

Leistungen der Pflegeversicherung sind Versicherungsleistungen, keine Sozialleistungen.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. März 2010 um 09:57 Uhr
 
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