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Was ist ein Betreuer? Wer kann Betreuer sein?
Was ist eine Vollmacht?
Zwangseinweisung - Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Was ist Betreuung? Die Betreuung ist ein grundsätzlich unentgeltliches Ehrenamt. Rund 70 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ca. 85 % Familienangehörige des Betreuten.
§ 1896 BGB Voraussetzungen
(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.
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Aktualisiert am: Mittwoch, 16. September 2009 um 12:39 |
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Was ist eine Vollmacht?
Zitat:
§ 167 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Erteilung der Vollmacht (1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. ... |
Vollmacht bedeutet, dass der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber handeln darf, als täte dieser es selber. Dieser Handlungsbereich kann in der Vollmacht aber auch näher bestimmt werden.
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Aktualisiert am: Mittwoch, 16. September 2009 um 12:36 |
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Was ist - besser war - Entmündigung? Bei der Entmündigung handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Die Entmündigung wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1992 durch die Betreuung, die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens angeordnet wird, ersetzt. Kurz gesagt: Es gibt die Entmündigung in Deutschland nicht mehr.
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Aktualisiert am: Mittwoch, 27. Mai 2009 um 18:20 |
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