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Der "PflegeTÜV" ist seit einiger Zeit unterwegs, wir berichteten.
Aber wie alles hat auch die Situation im Heim immer mehrere Ursachen und mehrere Optionen etwas zu verbessern. Es reicht nicht, sich auf staatliche Stellen zu verlassen. Es ist auch hier nötig, dass man selbst Verantwortung übernimmt und sich kümmert.
Dieser kurze Abriss zum Stichwort Heimbeirat soll zeigen, dass es durchaus Wege gibt sich einzubringen und selbst Verantwortung zu übernehmen. Es ist auch eine Möglichkeit mehr zu erfahren, besser informiert zu sein und sachlich besser zu kritisieren.
Bürgerliches Engagement gehört auch dazu. Sich um seine Angehörigen zu kümmern kann auch bedeuten den Einfluss wahrzunehmen, der geboten wird.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. Oktober 2009 um 15:31 Uhr |
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Zwar ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 vollständig gewährleistet, aber nach deutschem Recht und Mindestlohn.
Betroffen sind:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen. Dabei ist es unerheblich, ob sie Krankenschwestern oder Pfleger sind, maßgebend ist die Art der Tätigkeit.
Nicht unter die Reglungen fallen:
Hauswirtschaftskräfte,
Demenzbetreuer,
alle Personen, die unmittelbar durch den Haushalt der pflegebedürftigen Person beschäftigt sind.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. August 2010 um 14:55 Uhr |
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Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz verbindlich für alle entschieden, dass Pflegebedürftige ihren Pflegedienst jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen dürfen.
Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn es im Pflegevertrag anders vereinbart ist. Ist im Pflegevertrag eine Kündigungsfrist für den Pflegebedürftigen vereinbart, so ist diese Regelung unzulässig und damit unwirksam.
Diese Kündigungsmöglichkeit gilt nur für den Pflegebedürftigen, nicht für den Pflegedienst.
Der Bundesgerichtshof (BGH) kommt zu diesem Ergebnis, weil er in einem solchen Pflegevertrag keinen normalen Dienstleistungsvertrag sieht. Aufgrund der Definition der Pflegebedürftigkeit und der darin enthaltenen Maßnahmen der Grundpflege ist der Pflegevertrag ein Vertrag über "Dienste höherer Art".
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. September 2011 um 19:31 Uhr |
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Nachdem in der Presse seit einiger Zeit immer wieder von der Dringlichkeit der Pflegereform und der Diskussion darüber berichtet wurde, nachdem Politiker und Interessenverbände Monate lang Standpunktpapiere angekündigt haben ist die Sache nun erstmal abgesagt - natürlich nur vorläufig, das Thema bleibt natürlich wichtig.
Deshalb ist es vielleicht an der Zeit das Thema zu entwirren.
Das Thema Pflege bleibt wichtig, und es wird immer wichtiger. Die Zukunft der Pflege ist eine entscheidende Frage für die Zukunft der Gesellschaft. Die heute politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich aktive Generation regelt mit der Pflegereform die eigene Pflegesituation in der Zukuft.
Was sind die wichtigsten Themen der Reforrm?
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. September 2011 um 14:31 Uhr |
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Jedesmal wenn man einen Arzt aufgesucht hat, oder einmal im Quartal kann man sich eine sogenannte Patientenquittung ausstellen lassen. Darin muss der Arzt den Patienten über alle zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten unterrichten.
Das klingt interessant, ist es aber nicht, denn der Arzt kann eigentlich nur angeben welche Leistungen er abrechnen wird, was er dafür an Geld bekommt weis er selbst noch nicht, denn das entscheidet sich oft erst Monate später. Daher kann er hier nur einen Wert angeben, der formal ermittelt, aber sicher falsch, sehr wahrscheinlich zu hoch ist.
Warum ist das so, und wie funktioniert das System eigentlich?
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 27. Februar 2011 um 19:38 Uhr |
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