ZweiFingerSchritt 1 zur Pflegestufe
Vorbereitung  und beschaffen von Informationen

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ZweiFingerSchritt 2 zur Pflegestufe
Beantragung der Pflegestufen,
der Besuch des Gutachters

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DreiFinger - © pilarts - Fotolia.com

Schritt 3 zur Pflegestufe
Einstufung durch die Kasse,
notfalls: Widerspruch

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VierFinger - © pilarts - Fotolia.com

Schritt 4 zur Pflegestufe
Umsetzung der Leistungen.
Pflegestufen 1, 2, 3

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Pflegetagebuch

Das Pflegetagebuch soll dazu dienen, dass man die erbrachten Pflegeleistungen deutlich zum Ausdruck bringen kann. 
Das ist sinnvoll, schon um für sich selbst einmal eine klare Erfassung der Daten zu haben. Sehr schnell wird eine der kleinen, selbstverständlichen Hilfestellungen übersehen. Man nimmt sie kaum noch wahr, aber sie sind für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und für die Einstufung wichtig.

Ein Pflegetagebuch erleichtert es auch für sich selbst ein genaueres Bild davonezu haben, wie viel Zeit man tatsächlich jeden Tag aufwändet. Man kann so ein deutlicheres Bild der eigenen Situation bekommen.

Wichtig: Auch die Uhrzeit (Morgen, Mittag, Abend, Nacht) festhalten. Nacht ist für die Pflegeversicherung die Zeit von 22.00 Uhr abends bis morgens um 06.00 Uhr. Das kann besonders bei Patienten mit gestörtem Tag/Nacht-Rythmus von Bedeutung sein.
Notieren Sie auch den zeitlichen Aufwand für familiäre Pflege und Betreuung.


Immer wieder werden bestimmte Pflegeleistungen aus Scham oder schlicht aus Vergesslichkeit nicht angegeben. Zum Beispiel manche Dinge rund um die Intimpflege oder Unterstützung auf der Toilette. Das sind schambelastete Bereiche, aber gerade diese sind wichtig für die Frage Einstufung in der Pflegeversicherung. Werden sie verschwiegen oder unterbewertet, kann sich das im ungünstigsten Fall nachteilig auf die Festsetzung der Pflegestufe auswirken.


Man muss ein solches Tagebuch nicht immer und dauernd führen, aber etwa während zwei Wochen vor der Einstufung, vor dem Besuch des Gutachters, kann es nützlich sein. Man kann dann den Zeitaufwand abschätzen und es dem Gutachter vorlegen.

Niemand ist verpflichtet ein privates Pflegetagebuch zu führen. Niemand kann Einsicht in dieses Pflegetagebuch verlangen.


Anders ist dies bei einer beruflich tätigen Pflegestation, diese muss über ihre Tätigkeiten genau buch führen. Das ist dann eine "Pflegedokumentation". Der Pflegebedürftige und seine Bevollmächtigten haben das Recht diese Pflegedokumentation ein zu sehen. Sie muss in der Wohnung der Pflegebedürftigen aufbewahrt werden.

Ein einfaches Pflegetagebuch "Ein Blatt - ein Tag":  Download hier: Pflegetagebuch.pdf

Eine gute Vorlage für ein Pflegetagebuch finden Sie bei der Verbraucherzentrale. Download hier

Grundsätzlich sollte auch Ihre Krankenkasse eine Vorlage anbieten. hier die Pflegetagebücher von AOK, TK, BKK, Barmer.

Rolli-Tipps

Rollifahrer

Tipps und Hinweise zum Kauf und zur Benutzung von Rollstühlen.

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Rollator-Tipps

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Beim Rollatorkauf den Richtigen wählen, und wissen wie man ihn nutzt.

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Hilfsmittelratgeber

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Tipps zur Hilfemittelversorgung.
Was? Wo? Wie?

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Was man über Rollatoren wissen sollte

Was sollte man über Rollatoren wissen?

Das Wichtigste vielleicht: Wozu brauche ich einen Rollator, wer braucht ihn nicht?
Ein Rollator ist kein Ersatz für einen Rollstuhl, sondern eine Gehhilfe. Sie kann den Rollstuhl ergänzen aber nicht ersetzen.
Ein Rollator ist dann sinnvoll, wenn es darum geht sicherer zu gehen, Pausen einlegen zu können, Einkäufe oder Gepäck nicht tragen zu müssen.

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Hilfsmittel. Was? Wo? Wie?

Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gilt im Prinzip gilt folgende Regelung:Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.  (SGB V §33)

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Was man über Rollstühle wissen sollte

Woran sollte man denken, wenn man einen Rollstuhl anschafft?

Wenn ein Rollstuhl ins Haus kommt, dann soll er auch nützlich, bequem und geeignet sein. Dazu muss er eine Reihe von Anforderungen erfüllen. 
Zunächst ist wichtig, dass der Rollstuhl von der Krankenkasse auf Verordnung des Arztes, beschafft und geliefert wird. Das bedeutet, dass Sie mit der ärtzlichen Verordnung, einem Rezept, in ein Sanitätshaus Ihrer Wahl gehen. Das Sanitätshaus wird dann in Absprache mit der Krankenkasse den für Sie geeigneten Rollstuhl beschaffen.
Wichtig ist der Satz: Den für Sie geeigneten Rollstuhl. 

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