Die Leistungen der Grundpflege bestehen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität.
Was darf wie lange dauern?
Maßgeblich ist der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger benötigt, nicht den eine Fachkraft benötigt.
Das ist die Vorgabe aus dem Gesetz- (§15 Abs.3 SGB XI)
Die Pflegekassen haben diesen Zeitaufwand standardisiert. Für jede der Tätigkeiten aus dem Bereich der Grundpflege wird ein verbindliches Zeitraster vorgegeben. Allein der Aufwand für diese Tätigkeiten entscheidet über die Ansprüche in der Pflegeversicherung. Hierbei sind die Erkrankung, die Diagnose, auch die Frage der verbleibenden Lebenserwartung, ebenso die seelischen Belastungen nicht entscheidend.
Hier die maßgeblichen Elemente und die dafür vorgesehenen Zeiten, die im Rahmen der Grundpflege berücksichtigt werden:
Der Bereich der Körperpflege
- Waschen.
- Ganzkörperwäsche: 20 bis 25 Min.
- Oberkörper: 8 bis 10 Min.
- Unterkörper: 12 bis 15 Min.
- Hände/Gesicht: 1 bis 2 Min.
- Duschen
- 15 bis 20 Min.
- Baden.
- 20 bis 25 Min.
- Zahnpflege.
- 5 Min.
- Kämmen.
- 1 bis 3 Min.
- Rasieren.
- 5 bis 10 min.
- Darm- oder Blasenentleerung,
- Wasserlassen (Intimhygiene, Toilettenspülung ): 2 bis 3 Min.
- Stuhlgang (Intimhygiene, Toilettenspülung ): 3 bis 6 Min.
- Richten der Bekleidung: insgesamt 2 Min.
- Wechseln von Windeln (Intimhygiene, Entsorgung)
- o nach Wasserlassen: 4 bis 6 Min.
- o nach Stuhlgang: 7 bis 10 Min.
- Wechsel kleiner Vorlagen: 1 bis 2 Min.
Der Bereich Ernährung
- Das mundgerechte Zubereiten.
Gemeint ist das Zerkleinern in mundgerechte Bissen, das Entfernen von Knochen und Gräten, das Einfüllen von Getränken in Trinkgefäße. Der Schritt, der es ermöglicht das fertige Essen in den Mund zu bekommen.- 2 bis 3 Min.
- Die Aufnahme der Nahrung,
In jeder Form (fest, breiig, flüssig)
Umgangssprachlich: das Füttern.- 15 bis 20 Min. (Maximal 3 Hauptmahlzeiten am Tag)
Der Bereich der Mobilität
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- einfache Hilfe zum Aufstehen/zu Bett gehen: je 1 bis 2 Min.
-
Umlagern: 2 bis 3 Min.
- An- und Auskleiden
- Ankleiden gesamt: 8 bis 10 Min.
-
- nur Oberkörper oder Unterkörper:: 5 bis 6 Min.
- Entkleiden gesamt: 4 bis 6 Min.
-
- nur Oberkörper oder Unterkörper: 2 bis 3 Min.
- Gehen, Stehen, Treppensteigen.
Dieser Punkt ist in der Praxis eher ohne Bedeutung, da er nur in den Sonderfällen Bedeutung hat, in denen Treppensteigen z.B. erforderlich ist, um die Toilette aufzusuchen. - Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Für: Arztbesuche zu therapeutischen Zwecken, Dialyse, Physikalische Therapien, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Die Zeiten sollen im Einzelfall festgestellt werden. Bei Wartezeiten im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Ärzten und Therapeuten können bis zu 45 Minuten angesetzt werden.
Wichtig: Für das Umsetzen vom Rollstuhl auf z-B. die Toilette oder den Weg dorthin, wenn dabei jeweils Hilfe erforderlich ist, so muss das im Bereich Mobilität berücksichtigt werden, es ist also in den Zeiten der eigentlichen Pflegeleistung (Waschen, Toilette) nicht enthalten.
Nur die für diese genannten Tätigkeiten aufgewendete Zeit ist die für die Grundpflege benötigte Zeit, die berücksichtigt wird.
Alle anderen Tätigkeiten spielen für die Bemessung letztlich keine Rolle.

Twitter
Mister Wong
Digg
Del.icio.us
Yahoo
Googlize this
Facebook
