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Die Leistungen nach § 45a und § 45b SGB XI werden im allgemeinen Sprachgebrauch gerne als "Pflegestufe Null" bezeichnet. Dies kommt daher, dass hier ein besonderes Kriterien vorliegen muss:
Erheblich eingeschränkte Alltagskompenz.
Entwickelt wurde dieser Leistungskomplex, weil die Voraussetzungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend auf dementiell erkrankte Menschen ausgerichtet sind, da sie sich im Wesentlichen an der erforderlichen Grundpflege orientieren. Aber Verwirrtheitszustände nicht mit einbeziehen.
Auch die "Pflegestufe 0" verlangt einen Bedarf an Grundpflege, er muss aber nicht das für "Pflegestufe 1" erforderliche Maß erreichen. Soweit also überhaupt Leistungen der Grundpflege erbracht werden reicht das aus, wenn die besonderen Voraussetzungen vorliegen.
Grundsätzlich gelten diese Regeln für die ambulante Versorgung, im Pflegeheim können solche Leistungen auch bezahlt werden, allerdings nach anderen Regeln. Kurzzeitpflege und Wohngemeinschaften sind keine Heimunterbringung.
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Ziel der "Pflegestufe Null" für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ist es, für die pflegenden Angehörigen/Lebenspartner bzw. Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung zu schaffen und für die Pflegebedürftigen aktivierende Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen.
Wie werden die Angebote in Pflegestufe 0 erbracht?
Die Angebote werden nicht von der Pflegekasse oder dem Pflegedienst erbracht, sondern können und müssen selbst organisiert werden.
Hierbei sind die Pflegekassen verpflichtet eine Liste der zugelassenen Anbieter zur Verfügung zu stellen.
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Aktualisiert am: Samstag, 31. Oktober 2009 um 21:23 |
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Die allgemeinen Voraussetzungen:
Einstufung in eine der Pflegestufen (Eins bis Drei), oder ein Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht und auf Dauer ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Mit anderen Worten, es muss einen Bedarf in Grundpflege geben, der Umfang ist nicht entscheidend.
Außerdem:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat in seinem Gutachten als Folge von Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.
Was heißt das?
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Aktualisiert am: Sonntag, 10. Januar 2010 um 17:58 |
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