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Die Leistungen in der Pflegestufe 0
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Ziel der "Pflegestufe Null" für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ist es, für die pflegenden Angehörigen/Lebenspartner bzw. Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung  zu schaffen und für die Pflegebedürftigen aktivierende Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Wie werden die Angebote in Pflegestufe 0 erbracht?

Die Angebote werden nicht von der Pflegekasse oder dem Pflegedienst erbracht, sondern können und müssen selbst organisiert werden.

Hierbei sind die Pflegekassen verpflichtet eine Liste der zugelassenen Anbieter zur Verfügung zu stellen.

Ausdrücklich anerkannt sind in Pflegestufe 0 folgende Leistungen

  • der Tages- oder Nachtpflege,
  • der Kurzzeitpflege,
  • der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt,
  • der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert oder förderungsfähig sind.Die Pflegekassen verpflichtet eine Liste der zugelassenen Anbieter zur Verfügung zu stellen.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote. Was sind das für Angebote?

  • Einzelbetreuung zur stunden-/tageweisen Entlastung in der häuslichen Umgebung
  • Musiktherapie
  • Ergotherapie
  • Gruppenbetreuung
  • Außenaktivitäten, Spaziergänge
  • Krisenintervention
  • auch möglich:
    Betreuung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Allerdings setzt dies einen Pflegekurs voraus (wird von der Pflegekasse angeboten) und muss im Einzelfall von der Pflegekasse anerkannt werden.

Kosten: Die Kosten der Leistungen sind sehr unterschiedlich und hängen von der Art der Leistung aber auch von der Finanzierung des Trägers selbst ab. Sie sollten zwischen 5€ und 12€ pro Stunde liegen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Pflegekasse erstattet die entstandenen Kosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege.

Hierbei können 100€ pro Monat erstattet werden. Wenn ein erhöhter Betreuungsbedarf anerkannt ist 200€ monatlich.

Können nicht in Anspruch genommene Leistungen später in Anspruch genommen werden?

Ja, die Leistungen müssen nicht kontinuierlich in Anspruch genommen werden. Leistungsansprüche können in das nächste Kalenderhalbjahr übernommen werden.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 31. Oktober 2009 um 21:23 Uhr
 
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