ZweiFingerSchritt 1 zur Pflegestufe
Vorbereitung  und beschaffen von Informationen

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ZweiFingerSchritt 2 zur Pflegestufe
Beantragung der Pflegestufen,
der Besuch des Gutachters

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Schritt 3 zur Pflegestufe
Einstufung durch die Kasse,
notfalls: Widerspruch

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Schritt 4 zur Pflegestufe
Umsetzung der Leistungen.
Pflegestufen 1, 2, 3

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Aktuelle Seite: HomeNachrichtenHartz IV - Der Härtefallkatalog ist ziemlich leer

Hartz IV - Der Härtefallkatalog ist ziemlich leer

Die ersten Änderungen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind nun da.
Das Bundesarbeitsminiterium hat mit der Bundesagentur für Arbeit eine Liste der Leistungen für "Hartz IV" (Grundsicherung) Empfänger festgelegt, die Härtefälle regeln soll.

Wie zu erwarten ergeben sich hieraus für pflegende Angehörige keine erkennbaren Erleichterungen.

Was wird bezahlt?  - Die die wichtigen Punkte der Positivliste:

  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.
Die Formulierung ist etwas schwammig, denn nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden natürlich nur bezahlt, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist. Ein Musterbeispiel sind hier die Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis, aber eben nur ein Beispiel. Ein Beispiel, das als Maßstab für andere Fälle gilt.
Schon in diesem Beispiel zeigen sich aber auch Probleme der Bestimmung, denn Hautpflegeprodukte sind in den meisten Fällen keine Arzneimittel.

Die Bestimmung, dass Hygieneartikel nur bei ausgebrochener HIV-Infektion bezahlt werden ist ebenso nur ein Beispiel. Sie zeigt aber, dass der Maßstab sehr hoch angesetzt werden soll. Interessant ist, dass der Anspruch nicht an einer dargestellten Bedarfssituation, sondern an einer Diagnose festgemacht wird. 

Mir sei die Bemerkung erlaubt, dass dies wohl ein guter Erfolg der Einflussnahme der Aids-Hilfe ist. Das ist kein Neid, kein Vorwurf, bestenfalls Neid auf die gute Lobbyarbeit. Es zeigt, dass die Interessen der Pflegebedürftigen noch sehr unzureichend vertreten werden.

Es gilt auch hier, dass die Vergleichbarkeit mit den genannten Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden muss, um entsprechende Ansprüche durch zu setzen. Das wird im Einzelfall sehr schwer werden, denn der Mitarbeiter der Arbeitsagentur wird sich schwer tun von den genannten Einzelfällen zu Gunsten der Pflegebedürftigen abzuweichen.
  • Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten.
Dies klingt besser als es ist, denn pflegende Angehörige sind damit ein Ausschlusskriterium, denn wo es einen pflegenden Angehörigen gibt, da ist Hilfe von anderen vorhanden, der Pflegebedürftige hat also keinen Anspruch auf Putz- und Hauhaltshilfen neben Leistungen aus "Hartz IV" (Grundsicherung). Selbstverständlich gilt dieser Anspruch nur für legal beschäftigte Hilfen.
  • Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
    Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit der Regelleistung auszugleichen.
Nach der Formulierung muss eine dauerhafte, erhebliche Unterversorgung drohen, diese ist nachzuweisen. Notfälle, einmalige "Katastrophen", sind ausdrücklich nicht mit umfasst.

Es kann durchaus sein, dass auch für andere Personenkreise als die genannten, für die ein Anspruch auf Hilfen konkret benannt wurde, Ansprüche gelten machen können, aber einfach wird es vermutlich nicht. 

Wichtig für die Beurteilung des eigenen Anspruchs ist, dass man die gleiche dauerhafte Notwendigkeit nachweisen kann, die durch die vorgegebenen Beispiele beschrieben ist. Dies dürfte im Einzelfall sehr schwer sein.

Ausdrücklich nicht bezahlt werden:
  • Praxisgebühr
  • Bekleidung für Übergrößen
  • Brille
  • Waschmaschine
  • Zahnersatz
  • Orthopädische Schuhe
Auch diese Liste ist nicht abschließend.

Quelle: BMAS
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