Ab dem 1. April gilt das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) auch für bestehende Heimverträge.
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Schritt 1 zur Pflegestufe
Vorbereitung und beschaffen von Informationen
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Schritt 2 zur Pflegestufe
Beantragung der Pflegestufen,
der Besuch des Gutachters
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