Die Bewertung von Pflegeheimen ist ein viel diskutiertes Thema, weil die Regeln ab dem 1. Juli in Kraft treten.
Worum geht es dabei?
Im Sozialgesetzbuch (SGB XI §§ 114 ff) sind die Möglichkeiten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zur Prüfung der Qualität der Pflege in Pflegeheimen neu formuliert, verdeutlicht und einheitlich geregelt worden.
Um diese Prüfungen in der Praxis auch durchführen zu können, sind Richtlinien vereinbart worden. Diese Richtlinien, besonders die Bewertung der Ergebnisse ist jetzt der Punkt, um den es geht. Wo ist dabei das Problem?
Solche Richtlinien sind erforderlich, um eine einheitliche Prüfung und Bewertung zu ermöglichen. Die Richtlinien bestimmen, wie die Prüfungen in den Heimen durchgeführt werden sollen. Sie legen insbesondere fest, welche Maßstäbe angelegt werden und wie die Ergebnisse dann zu bewerten sind.
Diese Maßstäbe bei der Prüfung wurden in fünf Hauptbereiche aufgeteilt. Zu jedem der Bereiche gibt es einzelne Bewertungsmaßstäbe, (Kriterien), die vom MDK zu bewerten sind.
Diese einzelnen Kriterien sind dann Fragen wie diese:
- Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?
- Werden erforderliche (Dekubitus-) Prophylaxen durchgeführt?
- Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung?
- Wird die Pflege im Regelfall von denselben Pflegekräften durchgeführt?
- Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biographie des Heimbewohners beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt?
- Gibt es Maßnahmen zur Kontaktpflege zu den Angehörigen?
- Ist die Gestaltung der Bewohnerzimmer z. B. mit eigenen Möbeln, persönlichen Gegenständen und Erinnerungsstücken sowie die Entscheidung über ihre Platzierung möglich?
- Kann der Zeitpunkt des Essens im Rahmen bestimmter Zeitkorridore frei gewählt werden?
- Werden Speisen und Getränke in für die Bewohner angenehmen Räumlichkeiten und entspannter Atmosphäre angeboten?
Die fünf Bereiche und die Anzahl der Kriterien in diesen Bereichen
1. Pflege und medizinische Versorgung.............................................35 Kriterien
2. Umgang mit demenzkranken Bewohnern ....................................10 Kriterien
3. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung .....................................10 Kriterien
4. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene ....................9 Kriterien
zusammen .................................................................................................64 Qualitätskriterien
5. Befragung der Bewohner ...............................................................18 Kriterien
zusammen also ......................................................................................82 Qualitätskriterien.
Jedes einzelne der 64 Kriterium der ersten vier Bereiche erhält eine Einzelbewertung auf einer Skala von 0 bis 10.
Dabei ist 0 die schlechteste und 10 die beste Bewertung.
Für jeden der fünf Qualitätsbereiche wird als Bereichbewertung der Durchschnitt der Bewertungen der einzelnen Kriterien in diesem Bereich ausgewiesen.
Das Gesamt-Qualitätsurteil für das Pflegeheim ist dann der Durchschnitt der Bewertung der ersten vier Bereiche.
Der Streit geht jetzt darum, dass hier einzelne gute Noten ein positives Gesamtbild ergeben können, obwohl in wichtigen Einzelpunkten nur eine sehr schlechte Bewertung erreicht werden konnte.
Quasi das "Sehr gut" in Sport gleicht das "Mangelhaft" in Deutsch aus.
Also könnten gute Werte in den eher pflegetechnischen und verwaltungsbezogenen Kriterien einen schlechten menschlichen Umgang ausgleichen.
Alle Unterlagen und Anleitungen für die Bewertung können Sie sich ansehen, sie sind öffentlich zugänglich:
http://www.mds-ev.org/Dokumente_Formulare_Pflege.htm
An der Vereinbarung wurden alle relevanten Gruppen beteiligt, wie dies immer so schön heißt.
Wenn man die Liste liest, erscheint es wie ein Wunder, dass sie sich auf einen Text haben einigen können.
Das sind im konkreten Fall:
- GKV-Spitzenverband, (GKV - Gesetzliche Krankenversicherung)
- Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.,
- Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.,
- Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e. V.,
- Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V.,
- Deutscher Caritasverband e. V.,
- DRK-Generalsekretariat,
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.,
- Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e. V.,
- Bundesverband Ambulanter Dienste und Stationärer Einrichtungen e. V.,
- Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.,
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V.,
- Diakonisches Werk der EKD e. V.,
- BKSB – Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V.,
- DBfK-Bundesverband,
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
- Deutscher Landkreistag,
- Deutscher Städtetag,
- Deutscher Städte- und Gemeindebund;
- Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

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