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Tunnelblick der Interessenvertreter, 24-Stunden Pflege im Streit
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Haushaltshilfen aus Osteuropa. bpa gegen illegale Beschäftigungsverhältnisse.
Sie wahrscheinlich auch, wir ganz
sicher. Was soll das also?
Der "Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)" begrüßt, dass die Bundesregierung seine Rechtsauffassung bestätigt.
Gibt es neue Aussagen der Bundesregierung? Gibt es eine neue Gerichtsentscheidung? Sind Haushaltshilfen aus Osteuropa jetzt illegaler als vorher? Hat das die Bundesregierung bestätigt? 
Will hier ein Verband ein Problem nicht sehen? Sieht er bewusst nur einen Teil, um unterschwellig die pflegenden Angehörigen zu verunsichern?

Der "Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)" veröffentlicht eine Presseerklärung"

Aktueller Bericht unterstützt Rechtsauffassung des bpa.

Seit vielen Jahren setzt sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) gegen illegale Beschäftigungsverhältnisse in Haushalten mit Pflegebedürftigen ein.  Immer wieder versuchen allerdings Agenturen und Vermittlungsunternehmen zu suggerieren, dass osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland legal eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen könnten. Dabei werden osteuropäische Haushaltshilfen und Kräfte für pflegerische Leistungen auf selbstständiger Basis vermittelt, ...

 

Alles zum Wohl der Pflegebedürftigen.

Schwarzarbeit in Haushalten mit Pflegebedürftigen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen, das allen schadet: Die Pflegebedürftigen erhalten keine qualitätsgesicherten Leistungen, ...

Natürlich hat der Verband auch eine Lösung für die Betroffenen, um sich aus der Notlage zu befreien:

Wer Hilfe und Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige benötigt, sollte sich an eine von den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung wenden und sich zunächst unverbindlich beraten lassen.

Das ist alles richtig, wenn man den Text in Ruhe und mit juristischem Verständnis liest, und dann den feinen Unterschied sieht zwischen den aufgrund der "Entsenderichtlinie" eingesetzten Haushaltshilfen, und denen, die als Scheinselbstständige im Haushalt arbeiten.
Seriöse Agenturen vermitteln keine Arbeitskräfte auf "selbstständiger Basis", das ist unbestritten illegal. Die Vermittlung aufgrund der Entsenderichtlinie der EU ist in der praktischen Umsetzung sicher auch zweifelhaft, aber in der Praxis kein Thema strafrechtlicher Verfolgung.


Was der bpa anspricht sind die berühmten schwarzen Schafe in der Branche der Vermittler. Aber ich vermute hier eher den Versuch die Betroffenen zu verunsichern, um die Interessen der eigenen Verbandsmitglieder zu stärken. Wer hört schon so genau hin und versteht den Unterschied zwischen den verschiedenen Vermittlungsmodellen und der jeweils anderen rechtlichen Situation?
Was hängen bleibt ist, dass die Bundesregierung feststellt, Vermittler osteuropäischer Haushaltshilfen sind unseriös und die Beschäftigungsverhältnisse illegal. So einfach ist es aber nicht.

Wichtiger wären Bemühungen, auch des "Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.", gewesen um eine gesetzliche Regelung zu finden, die es Angehörigen erlaubt ihre Familienmitglieder zuhause zu versorgen, und das zu bezahlbaren Bedingungen. Dabei haben dann ganz sicher auch die privaten Anbieter sozialer Dienste ihren Platz und ihre Aufgabe. Die Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen ist eine Aufgabe die große Herausforderungen an alle stellt. Da ist jede Hilfe willkommen. Zur Zeit verstehe ich, dass viele Familien keine Alternative zu Haushaltshilfen aus den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten sehen. Hier haben seriöse Agenturen auch eine sinnvolle Aufgabe, denn selbst kann das kaum jemand organisieren. Aber informieren sollte sich jeder bevor er eine Hilfe engagiert, egal woher.

Fragen zur 24-Stunden Pflege und zu anderen Themen rund um die Pflege haben wir den Parteien gestellt, und werden die Antworten hier im August veröffentlichen.

Niemand sollte sich verunsichert fühlen.
Mehr Hinweise in unserem Themenbereich
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Der Originaltext der Presseerklärung findet sich hier: http://www.presseportal.de/meldung/1448452/mail

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 29. Juli 2009 um 16:12 Uhr
 
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