Der Begriff der "Tagesmutter" ist offiziell mit in die Diskussion im Bereich der Pflege eingebracht. Die Idee scheint so naheliegend, dass sich die Frage stellt, warum sie erst jetzt durch den MDK hörbar in die Diskussion eingebracht wird.
Mit dem 30. Juli 2009 sind die neuen Begutachtungsrichtlinien zur Pflegeversicherung in Kraft getreten. Der MDK verwendet in seiner Pressemitteilung den Begriff der "Tagesmutter" in Zusammenhang mit Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, den so genannten niedrigschwelligen Angeboten.
Der MDK schreibt:
Mit diesen ergänzenden Leistungen erstatten die Pflegekassen Personen, die noch zu Hause wohnen, einen Teil der Kosten für die Inanspruchnahme so genannter niedrigschwelliger Angebote. Dazu gehört zum Beispiel der Besuch in einer Tagespflegeeinrichtung oder die Betreuung durch eine „Tagesmutter“.
Grundsätzlich stammt der Begriff "Tagesmutter" aus der Kinderbetreuung, aber diese Form der Betreuung scheint auch in der Betreuung von älteren Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, also zum Beispiel Menschen mit einer demenziellen Erkrankung, durchaus als eine gute Möglichkeit zur Entlastung der Familien und der Pflegepersonen.
Der Begriff der Tagesmutter ist in der Kinderbetreuung eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Die Tagesmutter ist gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Dieser Grundgedanke ist auch auf eine Seniorenbetreuung anwendbar.
Besonders interessant erscheint die Betreuung im familiennahen Umfeld, was einerseits die Schaffung von Betreuungsstellen erleichtert, andererseits aber auch den "Enrichtungscharakter", damit die Hemmschwelle zum Besuch, senkt.
Es ist ein wesentlicher Unterschied ob die Versorgung als Besuch einer Einrichtung, oder als Besuch einer Bekannten erscheint.
Eine anerkannte Form der Betreuung durch "Tagesmütter"/"Seniorenbetreuer" in Anlehnung an die Kinderbetreuung ist eine bisher wenig beachtete Option, der auch die formelle Anerkennung fehlt. Hier wäre es sinnvoll Maßstäbe für die Qualifikation der Betreuer zu entwickeln, und eine Eignung als "Tagesmutter" oder "Seniorenbetreuer" zu definieren.
Der MDK hat hier die Option für ein neues Berufsfeld eröffnet, diese Chance sollte genutzt werden.
Mit der Idee der Versorgung durch "Tagesmütter"/"Seniorenbetreuer" könnten sich neue Optionen entwickeln, die eine bessere flächendeckende Versorgung ermöglichen.
Wenn die Betreuung durch "Tagesmütter"/"Seniorenbetreuer", die sich der häuslichen Beaufsichtigung und Betreuung widmet nicht in den Räumen der betreuten Person stattfindet, gehören "Tagesmütter"/"Seniorenbetreuer" grundsätzlich nicht zu den abhängig Beschäftigten. Die Übernahme der Betreuung für Fremde ist nicht durch eine Weisungsabhängigkeit geprägt. Das bedeutet, das Tagesmütter ihre Tätigkeit als Selbstständige ausüben.

Twitter
Mister Wong
Digg
Del.icio.us
Yahoo
Googlize this
Facebook
