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Grenzwertige Grenzwerte
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Die Koalitionäre in Berlin beraten über ihre Pläne, diese Zeit nutze ich um ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund auszugraben:

Der Sozialhilfeträger muss Heimpflegekosten nicht übernehmen, wenn der Pflegebedürftige mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließt, der eine unangemessen hohe Treuhandeinzahlung beinhaltet.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle 86-jährigen Rentnerin aus Kamen, die mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen einen Vertrag zur Ausführung ihrer Beerdigung geschlossen hat. Als Gegenleistung zahlte sie vorab 8000,- Euro an das Unternehmen, wobei ein etwaiger Überschuss nach Abzug aller Kosten dem Sohn zukommen sollte.

Es ist richtig, dass Vermögen auch für die Pflege verwendet werden soll, aber wo findet sich die Grenze?

Dies zu definieren wird auch eine Aufgabe der neuen Koalition sein. Wir werden berichten, wie sich der Koalitionsvertrag und die Foderungen von vor der Wahl zu einander verhalten.

Die Forderung "keine Armut durch Pflege" muss ein wichtiger Punkt dabei sein. In Zukunft wird die Pflege eine immer größere gesellschaftliche Aufgabe werden. Den pflegenden Angehörigen wird dabei eine größere Bedeutung zukommen. Das kann aber nur funktionieren, wenn sie durch diese Aufgabe nicht ihre soziale Existenz gefährden. Pflege und ein eigenes, zufriedenes Leben müssen nebeneinander möglich sein. Es darf nicht sein, dass Krankheit im Alter Familienstrukturen zerstört, dass Pflegebedürftigkeit Eltern und Kinder zwingt von der oft gemeinsamen Lebensleistung noch etwas zu "retten".

Pflege belastet nicht nur emotional schwer, sondern auch oft die soziale Existenz, weil der persönliche Einsatz für die Eltern, aber auch behinderte Kinder, die eigene wirtschaftliche Existenz zerstören kann.

Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund ist vielleicht nicht wichtig, aber es zeigt doch mit welcher Kleinteiligkeit nach verstecktem Vermögen gesucht wird, wie tief in die Lebensplanung eingegriffen wird.
Es zeigt wie wenig Gestaltungsspielraum für ein würdiges Leben bleibt.
Es zeigt auch auf, dass es keine Schamgrenze gibt.

Verwaltung kennt keine Gefühle, deshalb verletzt sie Gefühle auch schamlos und beschädigt dadurch die Würde der Menschen.

 

Aktualisiert am: Donnerstag, 08. Oktober 2009 um 08:22
 
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