
Die Parteien haben im Koalitionsvertrag Aussagen zur Pflege gemacht, die Neues bringen und überraschen.
Die pflegenden Angehörigen interessiert natürlich besonders die Frage, was die Parteien zur Pflegeversicherung und für die Bedürfnisse der Gepflegten und Pflegenden vereinbart haben.
Die Auseinandersetzung wird in den Zeitungs- und Fersehberichten fast immer auf die Frage der Kosten beschränkt und wer sie bezahlen soll. Dies ist für die heute Betroffenen nicht der Schwerpunkt. Für die Betroffenen geht es eher um die andere Seite, neue Zielvorgaben und Veränderungen im Alltag für Pflegende und Gepflegte.
Welche praktischen Beschlüsse und Ziele haben die Parteien vereinbart?
Ein besonders interessanter Satz findet sich zu ausländischen Hilfskräften. Hier deutet sich eine Trendwende an.
Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Hilfskräfte ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können.
Aber es ist viel mehr vereinbart. Dabei erscheinen folgende Grundsätze und Absichten besonders wichtig.
Bei manchen ist ein "angestrebt", "sollen" oder keine sofort praktisch wirksame Aussage, aber auch diese Aussagen sind sind wichtig, wenn die Politiker sich wirklich an ihnen orientieren.
Wichtige Kernsätze
- … werden wir die Mehrgenerationenhäuser auch in die Verbesserung der Versorgungssituation von Demenzkranken und ihren pflegenden Angehörigen stärken.
- Deshalb fördern wir die Entwicklung von altersgerechten Assistenzsystemen und altersgerechten innovativen Wohnmodellen.
- Förderung des Engagements im Alter, der Selbstorganisation und Nachbarschaftshilfe angestrebt.
- Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens anstelle überzogener bürokratischer Vorschriften.
- Menschenwürdige Hospiz- und Palliativversorgung
- Jeder Mensch hat das Recht, in Würde gepflegt zu werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die Pflegenden Zeit für die Pflegeleistungen sowie für persönliche Ansprache und Zuwendung.
- Wir wollen ein Berufsbild in der Altenpflege attraktiver gestalten.
- Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Hilfskräfte ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können.
- Die Pflege muss sich noch mehr an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren.
- Dabei sollen sie (Anm.: die pflegenden Angehörigen) verstärkt zwischen Sachleistungen und Geldleistungen wählen können.
- Wir wollen eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit. …, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z. B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt werden können.
- … müssen Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind, wie z. B. Wohngemeinschaften für Demenzkranke.
Wir haben vor der Wahl die Parteien nach Schwerpunkten und Zielen konkret befragt. (Link zu Fragen und Antworten)
Die Ziele und die Antworten von damals lassen mit Spannung auf die tatsächliche Umsetzung blicken. Man darf gespannt sein.
Wie sagte Ludwig Ehrhard: "An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Sprüchen"
Hier ein ausführlicherer Blick auf die Vereinbarungen:
Das hohe Gut des Miteinanders der Generationen werden wir sichern. Wir fördern den Dienst am Anderen und fordern Solidarität für eine menschliche Gesellschaft.
Ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck einer lebendigen Bürgerkultur. Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger sind die Grundlage einer freien Bürgergesellschaft.
Steuervereinfachung
Gesundheitswirtschaft
Wir wollen die Möglichkeiten ausbauen, dass auch außerhalb des gesetzlich finanzierten Bereichs Gesundheits- und Pflegeleistungen angeboten werden können.
Wir werden die erfolgreiche generationenübergreifende Arbeit der bundesweit 500 Mehrgenerationenhäuser weiter in die Zukunft tragen. Hierbei werden wir die Mehrgenerationenhäuser auch in die Verbesserung der Versorgungssituation von Demenzkranken und ihren pflegenden Angehörigen stärken einbinden.
Wir möchten eine erfolgreiche Generationenpolitik voranbringen, die es älteren Menschen möglichst lange erlaubt, ein unabhängiges und eigenverantwortliches Leben zu führen.
Wir wollen Wohnraum und Infrastruktur alten-, generationengerecht und wo sachgerecht integrativ gestalten und die erforderlichen Service- und Hilfestrukturen auch in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausbauen und weiterentwickeln.
Deshalb fördern wir die Entwicklung von altersgerechten Assistenzsystemen und altersgerechten innovativen Wohnmodellen.
Mittelfristig wird die Entwicklung einer differenzierten, flächendeckenden Struktur der Förderung des Engagements im Alter, der Selbstorganisation und Nachbarschaftshilfe angestrebt.
Menschen mit Behinderungen
Wir wollen, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen länger und lebenswerter in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. Das KfW- Förderprogramm zur Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum wird weiterent- wickelt.
Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens anstelle überzogener bürokratischer Vorschriften.
Gesundheit hat für die Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Sie müssen sicher sein können, dass sie im Krankheits- und Pflegefall gut versorgt sind. Die Qualität der Versorgung und ihre flächendeckende Bereitstellung sind uns ein zentrales Anliegen. Eine hochwertige Gesundheitsversorgung muss vom Menschen her gedacht werden. Dafür ist ein Umdenken erforderlich.
Die in den Gesundheits- und Pflegeberufen Tätigen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Sie verdienen unseren Respekt und Anerkennung. Die Attraktivität dieser Berufe muss auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Das Gesundheitswesen ist gerade in einer älter werdenden Gesellschaft die Zukunftsbranche mit bereits jetzt über 4 Millionen Beschäftigten. Es ist der Bereich mit der höchsten Innovationsrate und einem geradezu explosionsartig zunehmen- den Wissen. Wir wollen den Rahmen so setzen, dass sich der Wettbewerb der Ideen im ständigen Bemühen um eine Verbesserung der Qualität der Versorgung entfalten kann.
Die bestehenden Regelungen zur Hospiz- und Palliativversorgung müssen ohne überzogene Anforderungen zügig umgesetzt, gelebt und wo notwendig verbessert werden. Die ehrenamtlich Tätigen, ihre Anerkennung und geeignete Rahmenbe- dingungen spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Qualifizierte Rehabilitation
Dem bisher nicht ausreichend umgesetzten Grundsatz Rehabilitation vor Pflege muss besser Rechnung getragen werden.
Jeder Mensch hat das Recht, in Würde gepflegt zu werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die Pflegenden Zeit für die Pflegeleistungen sowie für persönliche Ansprache und Zuwendung. Pflegende Angehörige und Menschen in Pflegeberufen pflegen täglich mit großem beruflichem und persönlichem Engagement. Wir werden die Rahmenbedingungen für Pflegende und Leistungsanbieter konsequent überprüfen und entbürokratisieren, damit der eigentlichen Pflege am Menschen wieder mehr Zeit eingeräumt wird.
Um den Familien die Chance zu geben, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pflegebedürftigen Angehörigen besser in Einklang zu bringen, wollen wir mit der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst bei Pflege- und Arbeitszeit verbesserte Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickeln.
Wir wollen ein Berufsbild in der Altenpflege attraktiver gestalten. Darüber hinaus wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen.
Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Hilfskräfte ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können.
Die Pflege muss sich noch mehr an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Durch mehr Transparenz bei Leistungsangeboten, deren Preis und Qualität erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, Leistungen und Leistungserbringer flexibler auszuwählen. Dabei sollen sie verstärkt zwischen Sachleistungen und Geldleistungen wählen können. Die Förderung des Aufbaus der Pflegestützpunkte läuft aus. Bei der Qualitätsprüfung muss die Ergebnisqualität Vorrang vor der Strukturqualität haben.
Wir wollen eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit. Damit schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Es liegen be- reits gute Ansätze vor, die Pflegebedürftigkeit so neu zu klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbe- darf (z. B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt werden können. Wir werden die Auswirkungen dieser Ansätze auf die Gestaltung der Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge mit anderen Leistungssystemen überprüfen. Spiegelbildlich zu der besseren Abbildung des Leistungsbedarfes müssen Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind, wie z. B. Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Unser Ziel ist eine ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege.
Die Pflegeversicherung bleibt ein wichtiges Element der sozialen Sicherung. Die Pflegebedürftigen müssen auch künftig angemessene Pflegeleistungen zu einem bezahlbaren Preis erhalten. In der Form der Umlagefinanzierung kann die Pflegeversicherung jedoch ihre Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, auf Dauer nicht erfüllen. Daher brauchen wir ne- ben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird dazu zeitnah einen Vorschlag ausarbeiten.
Die Veränderung in der Finanzierung eröffnet Chancen, die Leistungen der Pfle- geversicherung langfristig zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit – auch zu- gunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie z. B. Demenz – neu zu definieren.
Alle Bemühungen um eine finanzielle Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der Pflegeversicherung entbinden den Einzelnen aber nicht davon, seine Eigen- verantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen.
Der gesamte aktuelle Koalitionsvertrag: Hier klicken
Die alte Regierung hatte unter anderem folgende Schwerpunkte vereinbart:
- Nachjustierung der Pflegeleistungen mit dem Ziel der Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.
- Überarbeitung des Pflegebegriffs.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen primär am Ergebnis orientiert sein.
- Schnittstellenprobleme zwischen der Kranken- und Pflegeversicherung, ... , müssen überwunden werden.
- Alternative Wohn- und Betreuungsangebote sind ebenso zu fördern wie niedrigschwellige Angebote
Den Koalitionsvertrag der Vorgängeregierung gibt es hier
Was halten Sie vom Koalitionsvertrag?

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