Sachleistungen werden nur für die Leistungen einer gewerblichen Pflegestation geleistet, diese Leistungen können nicht für eine andere Form der professionellen oder gewerblichen Hilfen in Anspruch genommen werden. Also kann davon weder eine Krankenschwester eingestellt werden, noch eine ausländische Pflegestation bezahlt werden. Der Grund dafür ist, dass die Pflegestation von der Pflegekasse zugelassen sein muss. Dies ist für Einzelpersonen oder ausländische Pflegedienste nicht möglich. Die Pflegestation muss, um diese Zulassung zu erhalten, bestimmte personelle und organisatorische Voraussetzungen erfüllen.
Als Sachleistung, also für die Kosten der Leistungen die durch eine gewerbliche Pflegestation erbracht werden, leistet die Pflegeversicherung folgende Beträge:
Der Anspruch auf Sachleistungen umfasst je Kalendermonat
- für Pflegebedürftige der Pflegestufe I
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von - a) 440 Euro seit 1. Januar 2010,
b) 450 Euro ab 1. Januar 2012, - für Pflegebedürftige der Pflegestufe II
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von - a) 1.040 Euro seit 1. Januar 2010,
b) 1.100 Euro ab 1. Januar 2012, - für Pflegebedürftige der Pflegestufe III
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von - a) 1.510 Euro seit 1. Januar 2010,
b) 1.550 Euro ab 1. Januar 2012.
Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.918 Euro monatlich gewähren.

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