ZweiFingerSchritt 1 zur Pflegestufe
Vorbereitung  und beschaffen von Informationen

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ZweiFingerSchritt 2 zur Pflegestufe
Beantragung der Pflegestufen,
der Besuch des Gutachters

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DreiFinger - © pilarts - Fotolia.com

Schritt 3 zur Pflegestufe
Einstufung durch die Kasse,
notfalls: Widerspruch

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VierFinger - © pilarts - Fotolia.com

Schritt 4 zur Pflegestufe
Umsetzung der Leistungen.
Pflegestufen 1, 2, 3

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Aktuelle Seite: HomeNachrichtenKurztipp: Elternunterhalt - "Kinder haften für ihre Eltern"

Kurztipp: Elternunterhalt - "Kinder haften für ihre Eltern"

"Kinder haften für ihre Eltern" titelt WISO, die Verbrauchersendung des ZDF.

Kinder müssen Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen. Wenn es nicht anders geht, springt zwar zunächst das Sozialamt ein, um die Kosten für den Heimplatz zu decken. Die Behörden versuchen aber, sich das Geld vom Nachwuchs zurückholen. Auch das Einkommen der Schwiegerkinder kann dabei eine Rolle spielen. 

Infos auf der aktuellen Monats-CD zum Thema:

  • WISO-Tipp: Elternunterhalt - Wann Kinder zur Kasse gebeten werden
  • + Elternunterhalt-Rechner

Die WSO-CD ist erhältlich, aber

Das Online-Angebot besteht beim ZDF leider nicht mehr.

Alle wichtigen Informationen finden sich auf den "WISO"-Seiten.

Die für die Berechnung maßgebliche "Düsseldorfer Tabelle" zum Download hier.

Auch interessant kann es sein, dass eine eigene Pflegeleistung durchaus Unterhaltsleistungen ersetzen kann.
Mehr Info: Elternunterhalt - Pflegen statt zahlen

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