Die kosten in einer Wohngemeinschaft sind grundsätzlich nicht niedriger als bei einer Heimunterbringung.
Sie bestehen aus drei Hauptelementen:
Den Kosten des ambulanten Pflegedienstes, hier können die Sachleistungen der Pflegeversicherung in nspruch genommen werden
Den Kosten für den Mietvertrag. Hierbei ist es üblich, die Gesamtkosten nach der Größer der einzelnen Bewohnerzimmer umzulegen. Eine individuelle Erfassung der Heizkosten, des Stromverbrauchs, des Warm- Wasserverbrauchs ist nicht möglich.
Den laufenden kosten des Haushalts. Z.B. Lebensmittel
Ein Taschengeld für die einzelnen Bewohner.
Grundsätzlich können für alle Positionen Hilfen bei dem zuständigen Sozialhilfeträger in Anspruch genommen werden.

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