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Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.
Die Pflegeversicherung leistet nicht, wenn Hilfsmittel aufgrund einer Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung übernommen werden.
Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 31 Euro nicht übersteigen.
Zuzahlung: 10%, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Die Befreiungsregulungen der GKV (§ 62 SGB V ) gelten hier ebenfalls. Wer in der Gesetzlichen Krankenversicherrung wegen Erreichung der Belastungsgrenze von weiteren Zuzahlungen befreit ist, ist es automatisch auch in der Pflegeversicherung.
Die Kranken- bzw. Pflegekassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel bis zu jeweils festgelegten Grenzen bei Vertragspreisen oder den Festbetrag. Wenn ein Hilfsmittel an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden muss kommt dafür auch die Krankenkasse auf.
Wer bestellt sie, wie werden sie ausgesucht, feste Vertragspartner für Pflegehilfsmittel.
Pflegerollstuhl, Pflegebett, Inkontinenzmaterial (Windeln), Handschuhe, Dekubitusmatratze.
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Es gibt Dinge, bei denen stellt sich eine Frage: Sind sie Hilfsmittel oder Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, also Umbauten?
Die Frage ist wichtig, denn Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind in ihrer Höhe pro Maßnahme beschränkt, bei Hilfsmitteln gibt es dies Beschränkung nicht.
Grundsätzlich gilt, dass alles was fest in die Wohnung eingebaut wird, was bei einem Umzug nicht mitgenommen werden kann nicht zu den Hilfsmitteln zählt. Das Gesetz legt fest: Hilfsmittel umfassen die Hilfen, die getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können.
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Aktualisiert am: Mittwoch, 18. November 2009 um 16:11 |
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Für Pflegehilfsmittel für die ambulante Versorgung genügt ein kurzer formloser Antrag bei der Pflegekasse. Es ist sicher sinnvoll eine kurze Begründung mit anzugeben. Die Stichwörter „zur Erleichterung der Pflege“ oder „zur Linderung der Beschwerden“ "zur selbständigere Lebensführung" entsprechen den gesetzlichen Formulierungen.
Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen.
Grundsätzlich besteht eine Leistungspflicht der Kassen wenn der Arzt ein Hilfsmittel als notwendig verordnet.
Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt, unabhängig von der Pflegestufe , die Kosten für Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Voraussetzung ist mindestens Pflegestufe 1, da sonst keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes besteht.
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Aktualisiert am: Mittwoch, 18. November 2009 um 16:16 |
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Höhenverstellbare Pflegebetten, Dekubitusunterlagen, Rollatoren, Pflegenachttische, Rollstühle, Gehhilfen, Haltegriffe aller Art, Toilettensitzerhöhung, Badewannensitz, Toilettenstühle, Trinkbecher sein hier als klassische Kassenleistung genannt.
Ebenso wichtig aber ist Inkontinenzmaterial, Handschuhe. Dabei ist zu beachten, dass Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von höchstens 31 Euro übernehmen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden, es kann also auch "freihändig" gekauft und dann erstattet werden.
Pflegehilfsmittel müssen mindestens eine von drei Aufgaben erfüllen: Sie müssen „zur Erleichterung der Pflege“ oder „zur Linderung der Beschwerden“ oder "zur selbständigeren Lebensführung" beitragen. Sie müssen notwendig und zweckmäßig sein.
Wichtig: Hilfsmittel müssen vom Arzt verordnet werden! Die ärztliche Verordnung ist Grundlage für die Beschaffung. Selbst gekaufte Hilfsmittel werden nicht nachträglich von der Kasse erstattet.
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Aktualisiert am: Mittwoch, 18. November 2009 um 16:21 |
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