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Pflegebett von der Pflegeversicherung
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Höhenverstellbare Pflegebetten, Dekubitusunterlagen, Rollatoren, Pflegenachttische, Rollstühle, Gehhilfen, Haltegriffe aller Art, Toilettensitzerhöhung, Badewannensitz, Toilettenstühle, Trinkbecher sein hier als klassische Kassenleistung genannt.

Ebenso wichtig aber ist Inkontinenzmaterial, Handschuhe. Dabei ist zu beachten, dass Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von höchstens 31 Euro übernehmen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden, es kann also auch "freihändig" gekauft und dann erstattet werden.

Pflegehilfsmittel müssen mindestens eine von drei Aufgaben erfüllen: Sie müssen „zur Erleichterung der Pflege“ oder „zur Linderung der Beschwerden“ oder "zur selbständigeren Lebensführung" beitragen. Sie müssen notwendig und zweckmäßig sein.

Wichtig: Hilfsmittel müssen vom Arzt verordnet werden! Die ärztliche Verordnung ist Grundlage für die Beschaffung. Selbst gekaufte Hilfsmittel werden nicht nachträglich von der Kasse erstattet.

Die Zuständigkeit der Pflegekasse zur Hilfsmittelversorgung (sonst ist es die Krankenkasse) besteht nur dann, wenn der Behinderungsausgleich weitestgehend in den Hintergrund tritt und die Pflege ganz überwiegend im Vordergrund steht. Der Anspruch kann gegeben sein, wenn es im konkreten Einzelfall allein um die Erleichterung der Pflege (1. Variante), um die Linderung von Beschwerden (2. Variante) oder um die Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung (3. Variante) geht.

Grundsätzlich empfiehlt es sich dringend jeden Bedarf zunächst mit dem Pflegedienst und dem Sanitätshaus zu besprechen, denn Krankenversicherung und Pflegeversicherung leisten teilweise für die gleichen Dinge, die Pflegeversicherung tut dies aber nur wenn sich kein anderer findet, der die Kosten übernimmt.

Auch eine Rücksprache mit der Kasse ist sinnvoll, die Kranken/Pflegekasse ist nicht der natürliche Feind des Kranken, reden Sie mit Ihrer Kasse!

Die Versorgung ist im ersten Moment unübersichtlich, aber wenn die Beteiligten zusammenarbeiten zeigt sich, dass es ein eingespieltes System ist. Als Pflegender steht man zunächst hilflos davor, aber wenn man mit einer Pflegestation zusammen arbeitet, was gerade bei neu aufgetretenen Pflegefällen im Haushalt unbedingt sinnvoll ist, lassen sich die Probleme meist gut lösen.

Schwierig ist bisweilen die Frage der Abgrenzung von normalen Haushaltsgegenständen und Hilfsmitteln. Ein Pflegebett erhalten sie von der Pflegeversicherung, eine normales Bett wird von niemandem bezahlt. Spezielle Anti-Rutsch-Unterlagen, spezielle Bestecke bei Greifbebinderungen, das können Dinge sein, die im konkreten Fall grenzwertig sein können.

Alle Hilfsmittel, die von der Kranken/Pflegekasse bezahlt werden verbleiben in deren Eigentum, sie dürfen - auch später - nicht verschenkt oder verkauft werden. Die Kranken/Pflegekasse kommt für alle Reparaturen und Kosten notwendiger Anpassungen auf.

Grundsätzlich trägt sie auch die Kosten des laufenden Betriebs. Dies ist beim Strombedarf eines elektrisch verstellbaren Pflegebetts nicht wichtig, kann aber zum Beispiel für Geräte zur Sauerstoffversorgung/Anreicherung durchaus ein erheblicher Kostenfaktor werden.

Hilfsmittel, die nicht mehr benötig werden muss die Kranken/Pflegekasse wieder abholen.

Aktualisiert am: Mittwoch, 18. November 2009 um 16:21
 
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