Für Hilfsmittel die nicht vorrangig der Pflege dienen ist die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse.
Bei der Krankenkasse sollten sie solche Hilfsmittel beantragen.
Das wird keine Probleme machen, wenn sie vom Arzt verordnet wurden, und im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen sind.
Schritt 1 zur Pflege
Schritt 2 zur Pflege




