Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit
Voraussetzungen:
Täglich erforderlicher Pflegeaufwand insgesamt: 180 min - davon Grundpflege: 120 min täglich.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind kann Pflegestufe Zwei anerkannt werden.
Die erforderliche Zeit für die Grundpflege muss nicht durch einen Pflegedienst geleistet werden.
Es muss nur der Bedarf an sich festgestellt sein; wie der Pflegebedürftige ihn abdeckt bleibt ihm überlassen.
Leistungen:
Leistungen ab 2012 in Klammern
Barleistung, sogenanntes Pflegegeld: 430€ (440€)
Sachleistung, also die Kosten, die für gewerbliche Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst erstattet werden 1040€ (1100€)
Zusätzlich möglich: Die Leistungen der "Pflegestufe Null", wenn eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt.
Voraussetzung für Leistungen in Pflegestufe 2 im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung:
Die Pflegeperson darf nicht mehr als regelmäßig dreißig Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
53,3333 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 21 Stunden in der Woche gepflegt wird,
35,5555 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wird,
Bezugsgröße ab 1.1.2010 (West) - monatlich 2.555 Euro
Bezugsgröße ab 1.1.2010 (Ost) - monatlich 2.170 Euro
Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit in der gesetzliche Unfallversicherung versichert.

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