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Voraussetzungen und Leistungen bei Pflegestufe 1
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Pflegestufe1- Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Voraussetzungen:

Täglich erforderlicher Pflegeaufwand insgesamt: 90 min - davon Grundpflege: 46 min täglich.

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind kann Pflegestufe Eins anerkannt werden. Erst dann gilt der Pflegebedarf als anerkannt, so dass von Pflegebedürftigkeit und einem Pflegebedürftigen gesprochen werden kann.

Die erforderliche Zeit für die Grundpflege muss nicht durch einen Pflegedienst geleistet werden. Die Pflege zu Hause wird in den meisten Fällen durch pflegende Angehörige geleistet.

Es muss nur der Bedarf an sich festgestellt sein; wie der Pflegebedürftige ihn abdeckt bleibt ihm überlassen.

Sind diese Mindestanforderungen nicht gegeben, kommen keinerlei Leistungen aus dem Bereich der Pflegeversicherung in Betracht.

Ausnahme: Die Leistungen der "Pflegestufe Null", wenn eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt.

 

Leistungen in Pflegestufe 1 :

Leistungen ab 2012 in Klammern

Barleistung, sogenanntes Pflegegeld: 225€  (235€)
Sachleistung, also die Kosten, die für gewerbliche Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst erstattet werden 440€ (450€)
Zusätzlich möglich: Die Leistungen der "Pflegestufe Null", wenn eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt.

Voraussetzung für Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung:

Die Pflegeperson darf nicht mehr als regelmäßig dreißig Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
Sie muss die Pflegeperson mindestens 14 Stunden in der Woche in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen pflegen.

26,6667 vom Hundert der Bezugsgröße.

Bezugsgröße ab 1.1.2010 (West) - monatlich 2.555 Euro

Bezugsgröße ab 1.1.2010 (Ost) - monatlich 2.170 Euro

 

Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit in der gesetzliche Unfallversicherung versichert.

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 14:11 Uhr
 
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