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Leistungen der Pflegeversicherung
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Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist formlos möglich.
Es empfiehlt sich ein kurzer schriftlicher Antrag.
Der Antrag ist an die Pflegekasse zu richten, die Adresse ist in der Regel die der Krankenkasse. Diese sollte den Antrag aber ggf. weiterleiten. Leistungen werden nicht rückwirkend erbracht, sondern erst ab Antragstellung. Muster:
Name des Pflegebedürftigen, Anschrift.
Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Welche Pflegestufe bei welchem Bedarf?
Bei der Bemessung des Bedarfs geht es im Wesentlichen um Leistungen der Grundpflege: Körperpflege (Waschen, Zähneputzen...) Toilettengänge, Ankleiden, Nahrungsaufnahme (nicht Nahrungszubereitung). Daneben werden in gewissen Umfang auch hauswirtschaftliche Hilfen anerkannt.
Dabei muss für die einzelnen Pflegestufen mindesten folgender "Aufwand" erforderlich sein:
Stufe I - insgesamt: 90 min - davon Grundpflege: 46 min
Stufe II - insgesamt: 180 min - davon Grundpflege: 120 min
Stufe III - insgesamt: 300 min - davon Grundpflege: 240 min
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in zwei verschiedenen Formen erbracht:
Als Barleistung (Pflegegeld).
Dieser Betrag wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und dien der selbständigen versorgung mit der erforderlichen Pflege. Dieser Betrag wird bei "Sozialleistungen" (Grundsicherung, Hartz IV, ...) nicht als Einkommen berücksichtigt.
Als Sachleistung.
Dies ist der Betrag, für den ein zugelassener Pflegedienst beschäftigt werden kann. Hier sind die Leistungen wesentlich höher als bei der Barleistung.
Beide Leistungsformen können beliebig kombiniert werden. Soweit die Sachleistung nicht in Anspruch genommen wird, erhält man die anteilige Batleistung.
Die Beträge (monatlich) im Einzelnen:
(Leistungen ab 2012 in Klammern)
Pflegestufe 1
Barleistung: 225€ (235€)
Sachleistung 440€ (450€)
Pflegestufe 2
Barleistung: 430€ (440€)
Sachleistung 1040€ (1100€)
Pflegestufe 3
Barleistung: 685€ (700€)
Sachleistung 1510€ (1550€)
Wenn die Pflegeperson bei der Pflegeversicherung gemeldet ist, werden von dortPflichtbeiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson mindestens 14 Stunden in der Woche einen Pflegebedürftigen pflegt und höchstens bis zu 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Außerdem übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Pflegehilfsmittel und gewährt Zuschüsse für notwendige Umbauten in der Wohnung.
Grundsätzlich können die Leistungen auch im EU-Ausland in Anspruch genommen werden, allerdings unter sehr komplizierten Bedingungen, die aufgrund von EU-Recht über die Regelungen im Gesetz hinausgehen, also mehr Leistungen gewähren, als es das deutsche Recht vorsieht..

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 14:05 Uhr
 
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