Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit
Voraussetzungen:
Täglich erforderlicher Pflegeaufwand insgesamt: 300 min - davon Grundpflege: 240 min täglich.
Der Hilfebedarf in Pflegestufe 3 muss rund um die Uhr bestehen, also auch nachts, jede Nacht. Nacht ist zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind kann Pflegestufe Drei anerkannt werden.
Die erforderliche Zeit für die Grundpflege muss nicht durch einen Pflegedienst geleistet werden.
Es muss nur der Bedarf an sich festgestellt sein; wie der Pflegebedürftige ihn abdeckt bleibt ihm überlassen.
Ein Härtefall liegt vor, wenn für mindestens 7 Stunden (420 min) täglicher Hilfebedarf besteht. Davon müssen mindestens zwei Stunden jede Nacht erforderlich sein,-oder der nächtliche Hilfebedarf erfordert immer 2 Pflegepersonen, die gleichzeitig erforderlich sind. Wenn zwei Personen für eine Pflegeleistung erforderlich sind, dann ist die erforderliche Zeit auch doppelt anzusetzen.
Leistungen:
Leistungen ab 2012 in Klammern
Barleistung, sogenanntes Pflegegeld: 685€ (700€)
Sachleistung, also die Kosten, die für gewerbliche Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst erstattet werden 1510€ (1550€)
Zusätzlich möglich: Die Leistungen der "Pflegestufe Null", wenn eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt.
Voraussetzung für Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung:
Die Pflegeperson darf nicht mehr als regelmäßig dreißig Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
80 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 28 Stunden in der Woche gepflegt wird,
60 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 21 Stunden in der Woche gepflegt wird,
40 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wird,
Bezugsgröße ab 1.1.2010 (West) - monatlich 2.555 Euro
Bezugsgröße ab 1.1.2010 (Ost) - monatlich 2.170 Euro
Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit in der gesetzliche Unfallversicherung versichert.

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