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Auch Kinder können in Pflegeversicherung Leistungen erhalten. allerdings gelten hier einige Besonderheiten, insbesondere bei der Bemessung des Pflegebedarfs.
In den anderen Leistungen ist kein Unterschied zu Erwachsenen.
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Grundsätzlich haben auch Kinder Anspruch auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Das Problem dabei ist, dass Kinder -besonders Säuglinge- einen "natürlichen Pflegebedarf" haben. Danach wäre eigentlich jedes Kleinkind ein Pflegefall. Das ist natürlich nicht sinnvoll, und also auch nicht gewollt.
Um dennoch die Leistungen der Pflegeversicherung auch für Kinder anwenden zu können wird im Grunde so verfahren, wie bei Erwachsenen auch. Maßgebend ist der Pflegebedarf, der über das normale Maß hinausgeht. Das "normale Maß" ist bei Erwachsenen aber praktisch Null, es muss also keine "natürliche Pflegebedürftigkeit" berücksichtigt werden.
Bei Kindern ist dies anders. Hier wird vom tatsächlichen Pflegebedarf des Kindes der "natürliche Pflegebedarf" abgezogen. Der Unterschied, also das Mehr an Pflegebedarf, dass für das kranke oder behinderte Kind gegenüber einem gesunden, nichtbehindertem erforderlich ist, bestimmt dann die Pflegestufe.
Kurz gesagt: (Tatsächlicher Pflegebedarf) - (natürlicher Pflegebedarf) = (Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung)
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Aktualisiert am: Samstag, 31. Oktober 2009 um 21:32 |
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Für Eltern mit kranken und behinderten Kindern gibt es eine Reihe von Infoseiten im Internet, die sich mit den besonderen Anforderungen und Problemen besser auskennen, daher finden Sie hier eine kleine Linksammlung.
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Aktualisiert am: Sonntag, 01. November 2009 um 18:35 |
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