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Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen? Wo stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen
Lohnt sich das überhaupt? Sind die Leistungen einkommensabhängig?
Was ist bei privat versicherten Patienten anders?
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Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist formlos möglich. Formlos bedeutet, dass er grundsätzlich auch telefonisch, per Email oder auch schriftlich gestellt werden kann. Grundsätzlich ist es aber immer sinnvoll im Umgang mit der Pflegekasse die Dinge schriftlich zu machen, um später Unterlagen zu haben wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.
Sehr wichtig: Leistungen werden nicht rückwirkend erbracht, sondern frühestens vom Monat der Antragstellung an. Hier genügt die Antragstellung am Monatsende, um die gesamte Leistung für den Monat zu erhalten. Voraussetzung ist natürlich, dass die Pflegebedürftigkeit schon bestand.
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Aktualisiert am: Montag, 15. Juni 2009 um 14:41 |
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Lohnt sich das überhaupt?
Das weiß man erst nachher, wenn über den Antrag positiv oder negativ entschieden ist. Grundsätzlich ist aber zu sagen: Ja, es lohnt sich.
Wichtig. Nicht entscheidend ist die schwere der Erkrankung, sondern nur der tatsächliche Pflegebedarf im Bereich der Grundpflege. Wenn der gegeben ist sollte man einen Antrag stellen.
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Aktualisiert am: Mittwoch, 27. Mai 2009 um 18:23 |
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Ob gesetzlich oder privat versichert ist in der Pflegeversicherung ohne Bedeutung. Es gibt hier keine "Privatpatienten". Alle Leistungen werden durch die gleichen gesetzlichen Regeln bestimmt.
Es sind auch bei der Beantragung die gleichen Maßstäbe zu berücksichtigen. es gibt keine Unterschiede. |
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Aktualisiert am: Mittwoch, 27. Mai 2009 um 18:23 |
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Das Gesetz regelt in
SGB XI § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Der Medizinische Dienst hat den Versicherten in seinem Wohnbereich zu untersuchen.
Dem Antragsteller soll spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich mitgeteilt werden.
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Aktualisiert am: Montag, 08. Juni 2009 um 13:59 |
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