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Bar- Sachleistung

Die wichtigste und häufigsten Leistungen der Pflegeversicherung sind die Geldleistungen.

Damit ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung bei häuslicher und teilstationärer Pflege.

In der öffentlichen Diskussion wird dies gerne als "Teilkaskoversicherung" bezeichnet.



Barleistung und Sachleistung plus Kombileistung

Die Leistungen der  Pflegeversicherung sollen "ergänzen". Das definiert bereits, dass die Pflegeversicherung nur als Ergänzung zur ehrenamtlichen Pflege gedacht ist. Sie soll keine Vollversorgung garantieren und reicht dafür auch nicht aus. Grundsätzlich wird eine Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Helfer vorausgesetzt, die dann durch die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt werden kann.

Aktualisiert am: Montag, 22. Juni 2009 um 17:43
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Die Sachleistung
Sachleistungen werden nur für die Leistungen einer gewerblichen Pflegestation geleistet, diese Leistungen können nicht für eine andere Form der professionellen oder gewerblichen Hilfen in Anspruch genommen werden. Also kann davon weder eine Krankenschwester eingestellt werden, noch eine ausländische Pflegestation bezahlt werden. Der Grund dafür ist, dass die Pflegestation von der Pflegekasse zugelassen sein muss. Dies ist für Einzelpersonen oder ausländische Pflegedienste nicht möglich. Die Pflegestation muss, um diese Zulassung zu erhalten, bestimmte personelle und organisatorische Voraussetzungen erfüllen.

 

Aktualisiert am: Dienstag, 29. Dezember 2009 um 14:03
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Die Barleistung
Pflegebedürftige können anstelle der Sachleistung, ein "Pflegegeld" beantragen. Dieses "Pflegegeld" wird auch als Barleistung bezeichnet.
Der Anspruch setzt voraus, daß der Pflegebedürftige mit dem "Pflegegeld" die erforderliche Pflege zu Hause  (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Dies geschiet in den meisten Fällen durch pflegende Angehörige

Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen ..., unberücksichtigt. ($13 Abs 5 SGB XI)

 

Aktualisiert am: Dienstag, 29. Dezember 2009 um 13:59
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Die Kombileistung

Sachleistung und Barleistung können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Allerdings nur anteilig.

Man muss der Pflegekasse mitteilen, dass man die Kombileistung in Anspruch nehmen will.

Was bedeutet dabei "anteilig"
Den Maßstab hierfür gibt die in Anspruch genommene Sachleistung. Der Anspruch auf die Barleistung ergibt sich also aus dem Umfang, in dem die Sachleistung in Anspruch genommen wurde.

Aktualisiert am: Samstag, 31. Oktober 2009 um 21:27
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