Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen "ergänzen". Das definiert bereits, dass die Pflegeversicherung nur als Ergänzung zur ehrenamtlichen Pflege gedacht ist. Sie soll keine Vollversorgung garantieren und reicht dafür auch nicht aus. Grundsätzlich wird eine Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Helfer vorausgesetzt, die dann durch die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt werden kann.
- Einen gewerblichen Pflegedienst - Pflegestation.
Hier arbeiten angestellte Pflegekräfte, die von der Pflegestation zum Pflegebedürftigen geschickt werden und dort sowohl Aufgaben der Grundpflege, wie auch der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen können. - Ehrenamtliche Helfer. Dies sind in der Praxis fast immer Familienangehörige.
Für diese zwei unterschiedlichen Gruppen der "Hilfskräfte" gibt es unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung.
- Die Sachleistung, soweit eine Pflegestation in Anspruch genommen wird.
- Die Barleistung wenn ehrenamtliche Pflege geleistet wird.
"Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen"
Für beide Leistungsarten gibt es je nach Pflegestufe Höchstbeträge. Hierbei ist der jeweilige Höchstbetrag der Sachleistung deutlich höher als der Höchstbetrag der Barleistung. Für professionelle Pflegeleistungen eines Pflegedienstes steht also ein höherer Betrag zur Verfügung als für familiäre oder nachbarschaftliche Leistungen. Hier steht der Gedanke dahinter, dass diese nicht wegen des Geldes erbracht werden.
Über die Verwendung der Barleistung muss keine Rechenschaft abgelegt werden, während die Sachleistungen von der Pflegekase entweder direkt mit dem Pflegedienst verrechnet werden können, oder dessen Rechnungen von der Pflegekasse, ggf. nur zum Teil, erstattet werden.
Beide Leistungsarten können beliebig kombiniert und von Monat zu Monat unterschiedlich in Anspruch genommen werden.

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