Sachleistung und Barleistung können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Allerdings nur anteilig.
Man muss der Pflegekasse mitteilen, dass man die Kombileistung in Anspruch nehmen will.
Was bedeutet dabei "anteilig"
Den Maßstab hierfür gibt die in Anspruch genommene Sachleistung. Der Anspruch auf die Barleistung ergibt sich also aus dem Umfang, in dem die Sachleistung in Anspruch genommen wurde.
Ein Beispiel:
Wurde der Rahmen der Sachleistung voll ausgeschöpft, oder reicht sie nicht aus, um die anfallenden Kosten zu übernehmen, dann ist das Leistungsvolumen für diesen Monat ausgeschöpft, es wird keine Barleistung mehr geben.
Wird aber von der Sachleistung nur ein Teil in Anspruch genommen, dann wird der dem nicht ausgenutzten Teil der Sachleistung entsprechende Teil der Barleistung ausbezahlt.
Beispiele:
100% der möglichen Sachleistung - 0% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
90% der möglichen Sachleistung - 10% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
80% der möglichen Sachleistung - 20% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
70% der möglichen Sachleistung - 30% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
60% der möglichen Sachleistung - 40% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
50% der möglichen Sachleistung - 50% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
40% der möglichen Sachleistung - 60% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
30% der möglichen Sachleistung - 70% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
20% der möglichen Sachleistung - 80% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
10% der möglichen Sachleistung - 90% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
0% der möglichen Sachleistung - 100% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
Praktisches Beispiel:
Pflegestufe II
Höchstbetrag der Sachleistung: 980 Euro
Höchstbetrag der Barleistung 420 Euro
Wurden 60 % der Sachleistung in Anspruch genommen (980 mal 0,6 = 588 EUR), die Pflegestation hat also 588 EUR berechnet.
40% der Sachleistung wurden nicht genutzt. in dem entsprechenden Prozentsatz steht daher die Barleistung zur Verfügung:
100% der Barleistung sind 420 EUR, also verbleiben (420 mal 0,4 = 168) davon 40% nämlich 168 EUR.
In der Praxis ist das aber reht unkompliziert, das man der Kasse nur mitteilen muss, dass man die Kombileistung möchte, dann wird der entsprechende Betrag automatisch überwiesen.

Twitter
Mister Wong
Digg
Del.icio.us
Yahoo
Googlize this
Facebook


