Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unabhängig von der Pflegestufe. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Pflegestufe vorliegt. Diese Voraussetzung ergibt sich daraus, dass nur Pflegepersonen unfallversichert sind. Der Begriff der Pflegeperson setzt die Einstufung in eine der drei Pflegestufen eins bis drei voraus. Auch die Wege von und zur Pflegestelle ist in den Unfallversicherungsschutz einbezogen. Der Unfallversicherungsschutz gilt auch für Pflegepersonen, die mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. Juni 2009 um 18:16 Uhr |