Was ist Grundpflege? Warum ist das wichtig?

Was ist Grundpflege? Warum ist das wichtig?

Erforderlich um Pflegeleistungen zu erhalten ist, dass Hilfe bei Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens erforderlich ist. Diese Hilfen gliedern sich in die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Entscheidend für die Einstufung in eine Pflegestufe ist der erforderliche zeitliche Umfang dieser Hilfen.

Maßgeblich ist der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger benötigt, nicht den eine Fachkraft benötigt. 
Das ist die Vorgabe aus dem Gesetz- (§15 Abs.3 SGB XI)

Die Pflegekassen haben diesen Zeitaufwand standardisiert. Für jede der Tätigkeiten aus dem Bereich der Grundpflege wird ein verbindliches Zeitraster vorgegeben. Leider steht im Gesetz "den ein Familienangehöriger" nicht "den der jeweilige Familienangehörige" benötigt. So wird eine ältere Dame, die ihren Mann pflegt eindeutig benachteiligt. Das verhindert aber nicht, dass so verfahren wird. 



Grundpflege, das Maß aller Dinge

Die Lesitungen der Pflegeversicherung setzen immer voraus, dass ein bestimmtes Maß an Pflege erbracht wird.

Wie dieses "bestimmte" Maß bestimmt ist, wird ist genau geregelt. Einer der bestimmenden Begriffe dabei ist der Begriff der "Grundpflege".

Ein vorgegebenes Maß an erforderlicher Grundpflege bestimmt in vielen Fällen den Leistungsrahmen.

Für die Zuordnung des Pflegebedarfs zu den drei amtlichen Pflegestufen ist der Bedarf im Bereich der Grundpflege maßgebend.

  1. In der Pflegestufe I müssen täglich auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen, (Gesamt 90 Minuten)
  2.  in der Pflegestufe II müssen täglich auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen, (Gesamt drei Stunden)
  3.  in der Pflegestufe III müssen täglich auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. (Gesamt fünf Stunden) 
Die erforderliche Zeit für die Grundpflege muss nicht durch einen Pflegedienst geleistet werden. 
Es muss nur der Bedarf an sich festgestellt sein; wie der Pflegebedürftige ihn abdeckt bleibt ihm überlassen. 
Aktualisiert am: Donnerstag, 04. Juni 2009 um 12:47
 
Was ist Grundpflege?

Die Leistungen der Grundpflege bestehen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität.

Was darf wie lange dauern?

Maßgeblich ist der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger benötigt, nicht den eine Fachkraft benötigt. 
Das ist die Vorgabe aus dem Gesetz- (§15 Abs.3 SGB XI)

Die Pflegekassen haben diesen Zeitaufwand standardisiert. Für jede der Tätigkeiten aus dem Bereich der Grundpflege wird ein verbindliches Zeitraster vorgegeben. Allein der Aufwand für diese Tätigkeiten entscheidet über die Ansprüche in der Pflegeversicherung. Hierbei sind die Erkrankung, die Diagnose, auch die Frage der verbleibenden Lebenserwartung, ebenso die seelischen Belastungen nicht entscheidend.

Hier die maßgeblichen Elemente und die dafür vorgesehenen Zeiten, die im Rahmen der Grundpflege berücksichtigt werden:

Aktualisiert am: Samstag, 31. Oktober 2009 um 21:30
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Grundpflege - Erschwerende Faktoren

Individuell können bestimmte Umstände die Pflege erschweren. Solche besonderen Erschwernisse müssen berücksichtigt werden.

Dadurch kann sich der Zeitaufwand für die Pflegemaßnahmen aus dem Bereich der Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung, Mobilität, erhöhen.

In den Regelungen der Pflegekassen gibt es hierfür keine abschließende Regelung, die Erschwernisse müssen individuell vor Ort festgestellt werden. Somit ist der Gutachter hier nicht an einen festen Katalog gebunden, und kann die individuelle Situation berücksichtigen. Es werden aber einige Beispiele vorgegeben, die auf jeden Fall zu berücksichtigen sind:

Hier die Liste:

Aktualisiert am: Montag, 15. Juni 2009 um 14:44
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Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört nicht in den Bereich der Grundpflege.

Zum Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zählen

Das Einkaufen.

Das Kochen.

Das Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

oder das Beheizen.

 

Die erforderlichen Zeiten für die hauswirtschaftliche Versorgung werden in der Regel nicht problematisch sein, wenn ein Pflegebedarf besteht und wenn der für die Grundpflege erforderliche Zeitaufwand erfüllt ist.

Aktualisiert am: Mittwoch, 10. Juni 2009 um 17:11
 


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