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Grundpflege - Erschwerende Faktoren
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Individuell können bestimmte Umstände die Pflege erschweren. Solche besonderen Erschwernisse müssen berücksichtigt werden.

Dadurch kann sich der Zeitaufwand für die Pflegemaßnahmen aus dem Bereich der Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung, Mobilität, erhöhen.

In den Regelungen der Pflegekassen gibt es hierfür keine abschließende Regelung, die Erschwernisse müssen individuell vor Ort festgestellt werden. Somit ist der Gutachter hier nicht an einen festen Katalog gebunden, und kann die individuelle Situation berücksichtigen. Es werden aber einige Beispiele vorgegeben, die auf jeden Fall zu berücksichtigen sind:

Hier die Liste:


Zu berücksichtigen sind:

Körpergewicht über 80 kg.
Versteifung großer Gelenke, z. B. ein steifes Bein, ein steifer Arm.
Fehlstellungen der Arme oder Beine.
Hochgradige Verkrampfungen (Spastik).
Lähmung einer Körperseite.
Lähmung beider Beine.
Plötzliche unkontrollierte Bewegungen.
Eingeschränkte Belastbarkeit infolge bestimmter schwerer Erkrankungen.
Bestimmte Hilfen beim Harnlassen und beim Stuhlgang, die Fachkenntnisse erfordern
Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik,
Bestimmte Atemstörungen
Abwehrverhalten, fehlende Kooperation
z. B. bei geistigen Behinderungen/psychischen Erkrankungen
Stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen)
Starke nicht behandelbare Schmerzen
Pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
Wenn der zu Pflegende z.B. einen Rollator oder einen Rollstuhl benötigt, können dies Stufen, enge Türen, Türschwellen, abschüssige Strecken sein.
Zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz
z.B bei fahrbaren Liftern/Decken-, Wand-Liftern.
Wenn im zusammen mit Maßnahmen der Grundpflege aufgrund der Erkrankung zwingend immer auch medizinische Pflegemaßnahmen erforderlich sind.

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 15. Juni 2009 um 14:44 Uhr
 
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