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Kurzzeitpflege

Was ist Kurzzeitpflege?

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

Dies gilt:

  1.  für eine Übergangszeit im Anschluß an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder
  2.  in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Welche Kosten entstehen?

Wer zahlt den Transport?

Kurzzeitpflege - Der Notausstieg

Im Gesetz selbst ist eine der wichtigen Funktionen der Kurzzeitpflege beschrieben:

In sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Die Kurzzeitpflege ist auf maximal vier Kalenderwochen pro Jahr beschränkt. im Prinzip ist es eine vollstationäre Heimunterbringung, nur dass sie von vornherein zeitlich begrenzt ist. Sie dient also wesentlich zur Entlastung für pflegende Angehörige.

Die Pflegeversicherung leistet hier einen festen Betrag unabhängig von der Pflegestufe:  1.510€  pro Kalenderjahr 
(1.550 Euro ab 1. Januar 2012).

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