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Kurzzeitpflege - Der Notausstieg
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Im Gesetz selbst ist eine der wichtigen Funktionen der Kurzzeitpflege beschrieben:

 

In sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

 

Die Kurzzeitpflege ist auf maximal vier Kalenderwochen pro Jahr beschränkt. im Prinzip ist es eine vollstationäre Heimunterbringung, nur dass sie von vornherein zeitlich begrenzt ist. Sie dient also wesentlich zur Entlastung für pflegende Angehörige.

Die Pflegeversicherung leistet hier einen festen Betrag unabhängig von der Pflegestufe:  1.510€  pro Kalenderjahr 
(1.550 Euro ab 1. Januar 2012).

Die Kosten für jede Art der Unterbringung, egal ob Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder vollstationäre Unterbringung bestehen immer aus drei Elementen.

  • den Kosten für die zu erbringende Pflegeleistung, den pflegebedingten Kosten,
  • den Kosten für Unterbringung und Verpflegung
  • den Investitionskosten
    Kosten für Bau und Betrieb des Gebäudes. Diese Kosten entfallen, wenn beim Bau des Hauses staatliche Zuschüsse gewährt wurden.

Übernahmefähig sind ausschließlich die pflegebedingten Kosten. 
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht übernommen.

Die Kosten für  Unterkunft, Verpflegung sollten bei ca. 15€ - 30€ täglich liegen. Die Investitionskosten schwanken von Haus zu Haus erheblich. Ggf. können sie über die „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“ abgerechnet werden.

Die Transportkosten zur Einrichtung und zurück werden nicht übernommen. Weder von der Pflege- noch von der Krankenversicherung.


Wichtig
: Auch die Leistungen aus dem Bereich der Verhinderungspflege - Ersatzpflege können eingesetzt werden.

In den Preisübersichten der Einrichtungen im internet werden diese Kosten in der Regel detailliert angegeben.

Beispiel:

Pflegestufe 0
Unterkunft/ Verpflegung: € 24,15 tägl.
Pflegeleistungen: € 26,58 tägl.
Gesamtkosten: € 50,73 tägl.

Pflegestufe 1
Unterkunft/ Verpflegung: € 24,15 tägl.
Pflegeleistungen: € 44,29 tägl.
Gesamtkosten: € 68,44 tägl.

Pflegestufe 2
Unterkunft/ Verpflegung: € 24,15 tägl.

Pflegeleistungen: € 62,01 tägl.
Gesamtkosten: € 86,16 tägl.

Pflegestufe 3
Unterkunft/ Verpflegung: € 24,15 tägl.
Pflegeleistungen: € 93,01 tägl.
Gesamtkosten: € 117,16 tägl.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. März 2010 um 09:48 Uhr
 
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