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Rechtsmittel, Sonstige Tipps

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Welche Möglichkeiten habe ich Widerspruch einzulegen. Fristen? Wo? Formerfordernisse?



Pflegetagebuch

Das Pflegetagebuch soll dazu dienen, dass man die erbrachten Pflegeleistungen deutlich zum Ausdruck bringen kann. 
Das ist sinnvoll, schon um für sich selbst einmal eine klare Erfassung der Daten zu haben. Sehr schnell wird eine der kleinen, selbstverständlichen Hilfestellungen übersehen. Man nimmt sie kaum noch wahr, aber sie sind für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und für die Einstufung wichtig.

Ein Pflegetagebuch erleichtert es auch für sich selbst ein genaueres Bild davon zu haben, wie viel Zeit man tatsächlich jeden Tag aufwändet. Man kann so ein deutlicheres Bild der eigenen Situation bekommen.

Wichtig: Auch die Uhrzeit (Morgen, Mittag, Abend, Nacht) festhalten. Nacht ist für die Pflegeversicherung die Zeit von 22.00 Uhr abends bis morgens um 06.00 Uhr. Das kann besonders bei Patienten mit gestörtem Tag/Nacht-Rythmus von Bedeutung sein.
Notieren Sie auch den zeitlichen Aufwand für familiäre Pflege und Betreuung.

immer wieder werden bestimmte Pflegeleistungen aus Scham oder schlicht aus Vergesslichkeit nicht angegeben. Zum Beispiel manche Dinge rund um die Intimpflege oder Unterstützung auf der Toilette. Das sind schambelastete Bereiche, aber gerade diese sind wichtig für die Frage Einstufung in der Pflegeversicherung. Werden sie verschwiegen oder unterbewertet, kann sich das im ungünstigsten Fall nachteilig auf die Festsetzung der Pflegestufe auswirken.

Man muss ein solches Tagebuch nicht immer und dauernd führen, aber etwa während zwei Wochen vor der Einstufung, vor dem Besuch des Gutachters, kann es nützlich sein. Man kann dann den Zeitaufwand abschätzen und es dem Gutachter vorlegen.

Niemand ist verpflichtet ein privates Pflegetagebuch zu führen. Niemand kann Einsicht in dieses Pflegetagebuch verlangen.

Anders ist dies bei einer beruflich tätigen Pflegestation, diese muss über ihre Tätigkeiten genau buch führen. Das ist dann eine "Pflegedokumentation". Der Pflegebedürftige und seine Bevollmächtigten haben das Recht diese Pflegedokumentation ein zu sehen. Sie muss in der Wohnung der Pflegebedürftigen aufbewahrt werden.

 

Ein einfaches Pflegetagebuch "Ein Blatt - ein Tag":  Download hier: Pflegetagebuch.pdf

Eine gute Vorlage für ein Pflegetagebuch finden Sie bei der Verbraucherzentrale. Download hier

Grundsätzlich sollte auch Ihre Krankenkasse eine Vorlage anbieten. hier die Pflegetagebücher von AOK, TK, BKK, Barmer.

Aktualisiert am: Freitag, 27. November 2009 um 20:56
 
Wechsel der Krankenkasse und der Pflegekasse

Manchmal möchte man die Pflegekasse wechseln. Das ist problemlos möglich. Allerdings bedeutet es einen Wechsel der Krankenkasse weil es nicht möglich ist die Pflegekasse unabhängig von der Krankenkasse zu wechseln.

Was muss ich tun, um die Pflege- Krankenkasse zu wechseln?

Aktualisiert am: Donnerstag, 04. Februar 2010 um 19:28
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Akteneinsicht

Das Wichtigste zur Akteneinsicht:

Es gibt ein Recht auf Akteneinsicht:

Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

...

Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen.

Aktualisiert am: Freitag, 11. September 2009 um 13:53
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Rechtsmittel gegen den Becheid

Rechtsmittel

Wer glaubt, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann gegen die Entscheidungen der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, gegen den sich der Widerspruch richtet.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats einzulegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.

Aktualisiert am: Mittwoch, 17. Juni 2009 um 15:41
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Miteinander reden, andere fragen im

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