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Rechtsmittel, Sonstige Tipps

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Welche Möglichkeiten habe ich Widerspruch einzulegen. Fristen? Wo? Formerfordernisse?



Pflegetagebuch

Das Pflegetagebuch soll dazu dienen, dass man die erbrachten Pflegeleistungen deutlich zum Ausdruck bringen kann. 
Das ist sinnvoll, schon um für sich selbst einmal eine klare Erfassung der Daten zu haben. Sehr schnell wird eine der kleinen, selbstverständlichen Hilfestellungen übersehen. Man nimmt sie kaum noch wahr, aber sie sind für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und für die Einstufung wichtig.

Ein Pflegetagebuch erleichtert es auch für sich selbst ein genaueres Bild davonezu haben, wie viel Zeit man tatsächlich jeden Tag aufwändet. Man kann so ein deutlicheres Bild der eigenen Situation bekommen.

Aktualisiert am: Dienstag, 10. August 2010 um 11:46
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Wechsel der Krankenkasse und der Pflegekasse

Manchmal möchte man die Pflegekasse wechseln. Das ist problemlos möglich. Allerdings bedeutet es einen Wechsel der Krankenkasse weil es nicht möglich ist die Pflegekasse unabhängig von der Krankenkasse zu wechseln.

Was muss ich tun, um die Pflege- Krankenkasse zu wechseln?

Aktualisiert am: Donnerstag, 04. Februar 2010 um 19:28
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Akteneinsicht

Das Wichtigste zur Akteneinsicht:

Es gibt ein Recht auf Akteneinsicht:

Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

...

Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen.

Aktualisiert am: Freitag, 19. März 2010 um 22:45
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Rechtsmittel gegen den Becheid

Rechtsmittel

Wer glaubt, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann gegen die Entscheidungen der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, gegen den sich der Widerspruch richtet.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats einzulegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.

Aktualisiert am: Freitag, 26. März 2010 um 10:11
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Miteinander reden, andere fragen im

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