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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?
Welche Möglichkeiten habe ich Widerspruch einzulegen. Fristen? Wo? Formerfordernisse?
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Das Pflegetagebuch soll dazu dienen, dass man die erbrachten Pflegeleistungen deutlich zum Ausdruck bringen kann.
Das ist sinnvoll, schon um für sich selbst einmal eine klare Erfassung der Daten zu haben. Sehr schnell wird eine der kleinen, selbstverständlichen Hilfestellungen übersehen. Man nimmt sie kaum noch wahr, aber sie sind für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und für die Einstufung wichtig.
Ein Pflegetagebuch erleichtert es auch für sich selbst ein genaueres Bild davonezu haben, wie viel Zeit man tatsächlich jeden Tag aufwändet. Man kann so ein deutlicheres Bild der eigenen Situation bekommen.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 10. August 2010 um 11:46 Uhr |
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Manchmal möchte man die Pflegekasse wechseln. Das ist problemlos möglich. Allerdings bedeutet es einen Wechsel der Krankenkasse weil es nicht möglich ist die Pflegekasse unabhängig von der Krankenkasse zu wechseln.
Was muss ich tun, um die Pflege- Krankenkasse zu wechseln?
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 04. Februar 2010 um 19:28 Uhr |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 19. März 2010 um 22:45 Uhr |
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Rechtsmittel
Wer glaubt, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann gegen die Entscheidungen der Pflegekasse Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, gegen den sich der Widerspruch richtet.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats einzulegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. März 2010 um 10:11 Uhr |
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