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Tagespflege und Nachtpflege

 

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück. 

Übernahmefähig sind ausschließlich die pflegebedingten Kosten. 
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht übernommen. 



Tagespflege

Die Einrichtungen der Tages- und der Nachtpflege bilden ein Zwischenstück, ein Bindeglied zwischen der Pflege zuhause und der Heimunterbringung. Der Sinn ist es die Pflegenden zu entlasten, dem Gepflegten aber gleichzeitig sein gewohntes Umfeld und seine Lebenssituation zu erhalten.

Die Tagespflege soll es ermöglichen zuhause zu leben, aber den Tag auswärts zu verbringen, im Interesse der Pflegenden ebenso, wie im Interesse der Gepflegten.

Aktualisiert am: Samstag, 31. Oktober 2009 um 21:29
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Nachtpflege

Die Einrichtungen der Tages- und der Nachtpflege bilden ein Zwischenstück, ein Bindeglied zwischen der Pflege zuhause und der Heimunterbringung. Der Sinn ist es die Pflegenden zu entlasten, dem Gepflegten aber gleichzeitig sein gewohntes Umfeld und seine Lebenssituation zu erhalten.

Die Nachtpflege kann den oft schwierigsten Teil der Pflege "auslagern" sie kann den Pflegenden, ebenso wie dem Gepflegten eine ruhige Nacht ermöglichen.

Aktualisiert am: Mittwoch, 17. Juni 2009 um 14:37
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Tages- und Nachtpflege. Die Kosten

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der normalen Sachleistungen die Kosten für die Tages- und Nachtpflege, einschließlich des Transportes.

Die Ansprüche auf Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege und Pflegegeld (Barleistung) können beliebig kombiniert werden. Die Abrechnung gestaltet sich dabei allerdings etwas unübersichtlich. Wirkt sich aber eventuell als eine Erhöhung der Leistungen aus.

Aktualisiert am: Freitag, 26. März 2010 um 10:04
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