Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der normalen Sachleistungen die Kosten für die Tages- und Nachtpflege, einschließlich des Transportes.
Die Ansprüche auf Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege und Pflegegeld (Barleistung) können beliebig kombiniert werden. Die Abrechnung gestaltet sich dabei allerdings etwas unübersichtlich. Wirkt sich aber eventuell als eine Erhöhung der Leistungen aus.
Das Prinzip:
Von den Kosten für die Tages- und Nachtpflege wird bei einer Kombination mit anderen Sachleistungen oder der Barleistung nur ein Teil angerechnet. Es gibt quasi einen Freibetrag in Höhe von 50% des Sachleistungsbetrages der maximal gezahlt würde. Dadurch kann die Summe der Gesamtleistung maximal 150% des Sachleistungs-Höchstbetrages erreichen. Neben dem vollen Anspruch auf Leistungen für Tages- und Nachtpflege besteht also noch ein 50%iger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung für die zusätzlich zu Hause notwendige Pflege.
Allerdings können diese 150% nur bei einer Kombination aus Tages- und Nachtpflege mit anderen Sachleistungen oder der Barleistung erreicht werden. Der Höchstbetrag der Leistung für die Tages- und Nachtpflege bleibt auf den Höchstbetrag für die Sachleistung der Pflegestufe begrenzt. Es ist also sinnvoll diese Leistungen zu kombinieren.
Die Kosten für jede Art der Unterbringung, egal ob Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder vollstationäre Unterbringung bestehen immer aus drei Elementen:
- den Kosten für die zu erbringende Pflegeleistung, den pflegebedingten Kosten,
- den Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- den Investitionskosten.
Kosten für Bau und Betrieb des Gebäudes. Diese Kosten entfallen, wenn beim Bau des Hauses staatliche Zuschüsse gewährt wurden..
Übernahmefähig sind ausschließlich die pflegebedingten Kosten.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht übernommen.
Die täglichen Kosten der Tagespflege sollten ganz grob orientiert etwa so aussehen:
60€ erstattungsfähige Pflegeleistungen
20€ für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten. Diese müssen selbst getragen werden.
Allerdings können Investitionskosten über die „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Pflegestufe Null)“ abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen für diese Leistungen vorliegen.
Transportkosten kommen dann ggf. noch dazu, werden aber in der Tages- und Nachtpflege mit von der Pflegeversicherung übernommen.
Sachleistungsbeträge
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von
b) 450 Euro ab 1. Januar 2012
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von
b) 1.100 Euro ab 1. Januar 2012
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von
b) 1.550 Euro ab 1. Januar 2012

Twitter
Mister Wong
Digg
Del.icio.us
Yahoo
Googlize this
Facebook


