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Die Pflegeversicherung leistet unter bestimmten Umständen einen Beitrag zu den Kosten notwendiger Umbauten in der Wohnung des Pflegebdürftigen.
Beispiele: Badumbau, Treppenlift, Geländer, Rampe, Türverbreiterungen.
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Die Pflegekassen zahlen finanzielle Zuschüsse für "Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" des Pflegebedürftigen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass es die Möglichkeit gibt, nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit (nach Gewährung einer Pflegestufe) die Wohnung so anzupassen, dass sie weiterhin längerfristig genutzt werden kann.
Die typischen Umbauten für die Pflege zu Hquse sind: Badumbauten (Dusche statt Wanne), ebenerdiger Zugang zur Dusche, Türverbreiterungen für den Rollator oder den Rollstuhl, das Beseitigen von Türschwellen, Rampen.
Achtung: Haltegriffe, Toilettensitzerhöhungen können als Hilfsmittel selbständig verordnet werden.
Die Zuschüsse dürfen dabei einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. März 2010 um 09:55 Uhr |
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